1 Performance
1.1 Segmentinformationen:
Auftragseingang/Nettoumsatz
Auftragseingang1
Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufsvertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und die vom Kunden bestellten Produkte bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurden.
Mio. CHF |
2024 |
|
2023 |
|
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|
EMEA |
298.5 |
|
368.5 |
|
Americas |
222.3 |
|
290.3 |
|
China |
56.9 |
|
65.4 |
|
APAC |
47.6 |
|
69.8 |
|
Auftragseingang |
625.4 |
|
794.0 |
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1 Der Auftragseingang war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
Nettoumsatz
Mio. CHF Januar – Dezember 2024 |
Nettoumsatz Dritte |
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Nettoumsatz zwischen Regionen |
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Total Nettoumsatz |
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EMEA |
290.7 |
|
126.1 |
|
416.8 |
|
Americas |
255.5 |
|
3.6 |
|
259.1 |
|
China |
55.7 |
|
30.8 |
|
86.4 |
|
APAC |
46.4 |
|
3.0 |
|
49.4 |
|
Eliminationen |
|
|
–163.4 |
|
–163.4 |
|
Nettoumsatz |
648.3 |
|
|
|
648.3 |
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|
|
|
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Mio. CHF Januar – Dezember 2023 |
Nettoumsatz Dritte |
|
Nettoumsatz zwischen Regionen |
|
Total Nettoumsatz |
|
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EMEA |
453.3 |
|
181.8 |
|
635.1 |
|
Americas |
335.1 |
|
3.6 |
|
338.7 |
|
China |
63.5 |
|
41.9 |
|
105.4 |
|
APAC |
78.2 |
|
3.8 |
|
82.0 |
|
Eliminationen |
|
|
–231.1 |
|
–231.1 |
|
Nettoumsatz |
930.1 |
|
|
|
930.1 |
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Die interne Berichterstattung wird im Jahr 2025 an die neue divisionale Segmentierung Systems und Service angepasst. Die Segmentierung nach Regionen bleibt im Berichtsjahr bestehen.
Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:
- Beeinträchtigung von Verhandlungspositionen: Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen wären Rückschlüsse auf die Preisbildung möglich, was die Verhandlungspositionen von Bystronic erheblich beeinträchtigen könnte.
- Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern: Die Wettbewerber von Bystronic weisen in der Regel keine Segmentinformationen und detaillierten Segmentergebnisse aus. Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen würden Bystronic Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern erwachsen, da die Ergebnisse Rückschlüsse auf die Margen- und Kostensituationen pro Segment erlauben.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die externe Segmentberichterstattung basiert auf der internen Berichterstattung, die von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat für die Unternehmenssteuerung verwendet wird. Bei Bystronic bestehen vier regionale Segmente: EMEA, Americas, China und APAC.
Maschinenverkäufe werden dann als Umsatz erfasst, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. Die Umsatzlegung erfolgt nach Abschluss der Installation, wenn die Maschine betriebsbereit ist. Dies wird generell durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten. Bei Geschäftsvorfällen mit abgrenzbaren Bestandteilen werden die Umsätze separat erfasst. Erbrachte Dienstleistungen werden in Abhängigkeit des Grades ihrer Fertigstellung als Umsatz verbucht, falls der Grad verlässlich geschätzt werden kann. Der Nettoumsatz entspricht dem erwarteten Gegenwert der erbrachten Leistung, unter Abzug von Umsatz- und Mehrwertsteuern, Erlösminderungen wie Umsatzboni, gewährten Rabatten und Skonti sowie Wertberichtigungen und Währungseffekten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
1.2 Auftragsbestand1
Der Auftragsbestand zum Ende der Berichtsperiode entspricht dem Auftragsbestand zum Ende der Vorperiode bereinigt um Fremdwährungseinflüsse, zuzüglich des Auftragseingangs der Berichtsperiode abzüglich des Nettoumsatzes der Berichtsperiode.
Mio. CHF |
31.12.2024 |
|
31.12.2023 |
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Auftragsbestand |
239.2 |
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252.9 |
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1 Der Auftragsbestand war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
1.3 Restrukturierung und Wertbeeinträchtigungen
Bystronic hat am 11. September 2024 eine umfassende Reorganisation und Restrukturierung beschlossen, um sich näher bei den Kunden zu positionieren und die Kostenbasis zu reduzieren. Im Rahmen dieser Restrukturierung wurde die regionale Organisationsstruktur durch eine divisionale Struktur ersetzt, wodurch die Konzernleitung auf vier Mitglieder verkleinert wurde. Zusätzlich werden weitere umfassende Restrukturierungsmassnahmen eingeführt, um Synergien zu nutzen. Dazu gehört die Zusammenlegung von Gruppenfunktionen und die Konsolidierung globaler Betriebsstrukturen. Die bisherige Produktion für Automationslösungen in Italien wird geschlossen, wobei Produkte für Automation weiterhin in der Schweiz und in China produziert werden. Zwecks Optimierung wird Bystronic den Produktionsstandort in China von Shenzhen nach Foshan verlagern. Insgesamt werden weltweit über 600 Stellen abgebaut.
Der Aufwand im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmassnahmen beträgt CHF 36.6 Mio.
Mio. CHF |
2024 |
|
|
|
|
Restrukturierungsaufwand |
–22.6 |
|
Wertbeeinträchtigungen auf Aktiven |
–14.0 |
|
Total Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen |
–36.6 |
|
|
|
|
Der Restrukturierungsaufwand enthält personalbezogene Kosten in der Höhe von CHF 17.3 Mio., welche insbesondere Abfindungszahlungen in EMEA und China umfassen, sowie CHF 5.2 Mio. sonstige betriebliche Aufwendungen, welche hauptsächlich auf die Schliessung der Produktion für Automationslösungen in Italien zurückgehen. Die Wertbeeinträchtigungen in Höhe von CHF 14.0 Mio. beinhalten zusätzliche Abschreibungen auf Sachanlagen, immateriellen Anlagen und Vorräten, welche in direktem Zusammenhang mit den Restrukturierungsmassnahmen stehen.
Die unten aufgeführte Tabelle zeigt den EBIT von Bystronic vor und nach Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen.
Mio. CHF |
2024 |
|
2023 |
|
|
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|
|
|
Betriebsergebnis (EBIT) bereinigt |
–47.4 |
|
54.4 |
|
Total Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen |
–36.6 |
|
- |
|
Betriebsergebnis (EBIT) |
–84.0 |
|
54.4 |
|
|
|
|
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1.4 Sonstige betriebliche Erträge
Diese Position beinhaltet Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial, aus Subventionen sowie aus Versicherungsleistungen. Die erfolgsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand betrugen CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 1.0 Mio.).
1.5 Betriebliche Aufwendungen
Materialaufwand
Unter der Position Materialaufwand sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die externe Herstellung, Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen) zusammengefasst.
Im Vergleich zum Rückgang des Nettoumsatzes von 30.3% reduzierten sich die Materialaufwendungen unter Berücksichtigung der Bestandesänderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen ebenfalls um 30.3%. Das Verhältnis des um die Bestandesänderung bereinigten Materialaufwands zum Nettoumsatz (Materialquote) betrug 43.6% und lag damit 0.1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Insbesondere der höhere Umsatzanteil aus dem Servicegeschäft führte zu einer niedrigeren Materialquote. Dieser Effekte wurde durch die Wertbeeinträchtigungen aufgehoben, sodass die Materialquote im gleichen Verhältnis wie im Vorjahr blieb. Im Rahmen der Restrukturierung wurden Wertbeeinträchtigungen von Vorräten in Höhe von CHF 7.9 Mio. vorgenommen, welche sich im Materialaufwand widerspiegeln. Weitere Erläuterungen sind unter 1.3 Restrukturierung und Wertbeeinträchtigungen ausgewiesen.
Personalaufwand
Mio. CHF |
2024 |
|
2023 |
|
|
|
|
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|
Löhne und Gehälter |
183.4 |
|
202.2 |
|
Sozialleistungen |
41.4 |
|
43.5 |
|
Übriger Personalaufwand |
6.1 |
|
6.2 |
|
Total Personalaufwand bereinigt |
230.9 |
|
251.9 |
|
Personalbezogene Restrukturierungskosten |
17.3 |
|
|
|
Total Personalaufwand |
248.3 |
|
251.9 |
|
Durchschnittliche Vollzeitstellen |
3’268 |
|
3’573 |
|
|
|
|
|
|
Der Personalaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um 1.4%. Aufgrund der personalbedingten Restrukturierungskosten erhöhte sich der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz um 11.2 Prozentpunkte auf 38.3%.
Einige Gesellschaften erhielten Kurzarbeitsentschädigungen oder ähnliche personalbezogene staatliche Beihilfen. Diese wurden dem Personalaufwand gutgeschrieben und betrugen CHF 2.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.). Der Geldfluss betrug CHF 0.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.). Im Berichtsjahr befanden sich 34.6 durchschnittliche Vollzeitstellen in Kurzarbeit (Vorjahr: 4.5 durchschnittliche Vollzeitstellen).
Die personalbezogenen Restrukturierungskosten umfassen insbesondere Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung.
Der durchschnittliche Personalbestand sank um 8.5% auf 3ʼ268 Vollzeitstellen. Die Abnahme in allen Bereichen ergab sich infolge des konjunkturbedingten Nachfragerückgangs und der eingeleiteten Restrukturierungsmassnahmen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. CHF |
2024 |
|
2023 |
|
|
|
|
|
|
Direkte Kosten der verkauften Produkte |
63.5 |
|
81.5 |
|
Bezogene Dienstleistungen 1 |
45.5 |
|
49.2 |
|
Unterhalt, Mieten, Leasing und Energie |
28.1 |
|
30.2 |
|
Verkauf, Marketing und Administration |
26.1 |
|
28.5 |
|
Übrige betriebliche Aufwendungen |
17.9 |
|
13.6 |
|
Total sonstige betriebliche Aufwendungen |
181.1 |
|
203.1 |
|
|
|
|
|
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1 Die bezogenen Dienstleistungen beinhalten u.a. Leistungen für Beratung, Revision, IT, Forschung und Entwicklung sowie Versicherungen.
Gegenüber dem Vorjahr verminderten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 10.8%. Bystronic konnte in allen Kategorien die Kosten reduzieren, mit Ausnahme der übrigen betrieblichen Aufwendungen, welche im Berichtsjahr einmalige Kosten aufgrund Restrukturierungsmassnahmen von CHF 5.2 Mio. enthalten.
Im Verhältnis zum Nettoumsatz erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 6.1 Prozentpunkte auf 27.9%.
1.6 Ertragssteuern
Mio. CHF |
2024 |
|
2023 |
|
|
|
|
|
|
Laufende Ertragssteuern |
10.8 |
|
14.8 |
|
Latente Steuern |
–26.1 |
|
–1.7 |
|
Total Ertragssteuern |
–15.3 |
|
13.1 |
|
|
|
|
|
|
In den laufenden Ertragssteuern sind die bezahlten und die noch geschuldeten Steuern auf den steuerbaren Gewinnen der Einzelgesellschaften enthalten.
Mio. CHF |
Steuersatz 2024 |
|
Ertrags- steuern 2024 |
|
Steuersatz 2023 |
|
Ertrags- steuern 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Durchschnittlich anzuwendender Steuersatz und Ertragssteuern |
22.4% |
|
–18.6 |
|
22.2% |
|
12.2 |
|
Effekt aus Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr |
–10.3% |
|
8.5 |
|
2.8% |
|
1.6 |
|
Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen |
0.1% |
|
–0.1 |
|
–0.2% |
|
–0.1 |
|
Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen |
–3.2% |
|
2.6 |
|
0.8% |
|
0.5 |
|
Sonstige Einflüsse |
9.4% |
|
–7.8 |
|
–1.9% |
|
–1.1 |
|
Effektiver Steuersatz und Ertragssteuern |
18.4% |
|
–15.3 |
|
23.8% |
|
13.1 |
|
|
|
|
|
|
|
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|
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Der erwartete Steuersatz von 22.4% (Vorjahr: 22.2%) entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Steuersätze der Steuerhoheitsgebiete. Der effektive Steuersatz beträgt 18.4% vom ordentlichen Ergebnis vor Steuern (Vorjahr: 23.8%). Die Abnahme vom durchschnittlich anzuwendenden und erwarteten Steuersatz zum effektiven Steuersatz im Berichtsjahr ist hauptsächlich auf die Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr sowie auf die Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen zurückzuführen.
Die Berechnung der latenten Steuern auf den temporären Differenzen erfolgt zu den erwartenden Steuersätzen bei den Einzelgesellschaften. Diese betragen gewichtet durchschnittlich 16.6% (Vorjahr: 19.8%). Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen belaufen sich auf CHF 12.7 Mio. (Vorjahr: CHF 4.0 Mio.). Unter «Sonstige Einflüsse» befindet sich im Berichtsjahr ein Effekt aus dem tieferen angewendeten Steuersatz gegenüber dem statutarischen Steuersatz auf aktivierten Verlustvorträgen, welcher einen Einfluss von 7.3% auf den effektiven Steuersatz bzw. von CHF –6.0 Mio. auf die Ertragssteuern hat.
Es wurden Verlustvorträge in der Höhe von CHF 90.0 Mio. (Vorjahr: CHF 28.6 Mio.) nicht aktiviert. Der Steuereffekt wird auf CHF 18.7 Mio. geschätzt (Vorjahr: CHF 6.2 Mio.).
Wesentliche Einschätzungen des Managements
Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen wichtige Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuergesetze und Verordnungen. Verschiedene interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und Verordnungen sowie deren Auslegung als auch Änderungen der Steuersätze und der Gesamthöhe des laufenden und zukünftig erwarteten Gewinns vor Steuern. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Alle Steuerverpflichtungen werden unabhängig von ihrer Fälligkeit zurückgestellt. Die zu erwartenden Steuern auf den Bewertungsdifferenzen zwischen Konzern- und Steuerwerten werden zu den jeweils zu erwartenden Gewinnsteuersätzen für die Gesellschaften zurückgestellt. Die Veränderung für diese latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand. Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und aus temporären Bewertungsdifferenzen werden nur dann aktiviert, wenn diese mit grosser Wahrscheinlichkeit aufgrund zukünftiger Gewinne genutzt werden können.
Bystronic fällt in den Geltungsbereich der OECD-Mindeststeuer. Die Regelungen der globalen Mindeststeuer sehen vor, dass eine zusätzliche Steuer für die Differenz zwischen dem effektiven GloBE (Global Anti Base Erosion) Steuersatz pro Land und dem Mindeststeuersatz von 15% zu zahlen ist. In der Schweiz und den meisten übrigen Ländern, in denen Bystronic tätig ist, sind die Gesetze zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Bystronic hat auf der Grundlage der geltenden Steuergesetze, der effektiven Steuersätze pro Land und Informationen zu den Konzerngesellschaften eine Beurteilung zur globalen Mindestbesteuerung vorgenommen. Aufgrund der Beurteilung erfüllt Bystronic die Voraussetzungen für die Anwendung der Transitional CbCR Safe Harbor Rules in 2024 in jedem betroffenen Land. Bystronic erwartet deshalb keine zusätzlichen Ertragssteuern im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung zu zahlen. Bystronic beobachtet weiterhin die Entwicklung der Bestimmungen zur Mindeststeuer und beurteilt laufend deren Auswirkungen auf die Gruppe. Weiter wendet Bystronic die Ausnahme auf den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Ertragssteuerguthaben und -schulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Mindeststeuer an.
1.7 Ergebnis je Aktie
CHF |
2024 |
|
2023 |
|
|
|
|
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Jahresergebnis Anteil Aktionäre Bystronic AG |
–67’554’000 |
|
41’947’000 |
|
Durchschn. Anzahl Namenaktien A (nom. CHF 2.00) |
1’824’862 |
|
1’825’567 |
|
Durchschn. Anzahl Namenaktien B (nom. CHF 0.40) |
1’215’000 |
|
1’215’000 |
|
Ergebnis je Namenaktie A in CHF (verwässert/unverwässert) |
–32.67 |
|
20.28 |
|
Ergebnis je Namenaktie B in CHF (verwässert/unverwässert) |
–6.53 |
|
4.06 |
|
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Aktienbezogene Vergütungen führen zu keiner Verwässerung des Ergebnisses je Aktie.
Rechnungslegungsgrundsätze
Das Ergebnis je Aktienkategorie wurde aus dem Anteil des Jahresergebnisses, der auf die Aktionäre der Bystronic AG auf der Grundlage ihres Anteils am Aktienkapital entfällt, und der durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien (ausgegebene Aktien abzüglich Aktien im Eigenbesitz) ermittelt.