Geschäfts­bericht 2024

1 Performance

1.1 Segment­informationen:
Auftrags­eingang/Netto­umsatz

Auftragseingang1

Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufs­vertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und die vom Kunden bestellten Produkte bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurden.

Mio. CHF

2024

 

2023

 

 

 

 

 

 

EMEA

298.5

 

368.5

 

Americas

222.3

 

290.3

 

China

56.9

 

65.4

 

APAC

47.6

 

69.8

 

Auftragseingang

625.4

 

794.0

 

 

 

 

 

 

1 Der Auftragseingang war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.

Nettoumsatz

Mio. CHF Januar – Dezember 2024

Nettoumsatz Dritte

 

Nettoumsatz zwischen Regionen

 

Total Nettoumsatz

 

 

 

 

 

 

 

 

EMEA

290.7

 

126.1

 

416.8

 

Americas

255.5

 

3.6

 

259.1

 

China

55.7

 

30.8

 

86.4

 

APAC

46.4

 

3.0

 

49.4

 

Eliminationen

 

 

–163.4

 

–163.4

 

Nettoumsatz

648.3

 

 

 

648.3

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. CHF Januar – Dezember 2023

Nettoumsatz Dritte

 

Nettoumsatz zwischen Regionen

 

Total Nettoumsatz

 

 

 

 

 

 

 

 

EMEA

453.3

 

181.8

 

635.1

 

Americas

335.1

 

3.6

 

338.7

 

China

63.5

 

41.9

 

105.4

 

APAC

78.2

 

3.8

 

82.0

 

Eliminationen

 

 

–231.1

 

–231.1

 

Nettoumsatz

930.1

 

 

 

930.1

 

 

 

 

 

 

 

 

Die interne Berichterstattung wird im Jahr 2025 an die neue divisionale Segmentierung Systems und Service angepasst. Die Segmentierung nach Regionen bleibt im Berichtsjahr bestehen.

Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:

Rechnungslegungsgrundsätze

Die externe Segmentberichterstattung basiert auf der internen Berichterstattung, die von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat für die Unternehmenssteuerung verwendet wird. Bei Bystronic bestehen vier regionale Segmente: EMEA, Americas, China und APAC.

Maschinenverkäufe werden dann als Umsatz erfasst, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. Die Umsatzlegung erfolgt nach Abschluss der Installation, wenn die Maschine betriebsbereit ist. Dies wird generell durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten. Bei Geschäftsvorfällen mit abgrenzbaren Bestandteilen werden die Umsätze separat erfasst. Erbrachte Dienstleistungen werden in Abhängigkeit des Grades ihrer Fertig­­stellung als Umsatz verbucht, falls der Grad verlässlich geschätzt werden kann. Der Nettoumsatz entspricht dem erwarteten Gegenwert der erbrachten Leistung, unter Abzug von Umsatz- und Mehrwert­steuern, Erlösminderungen wie Umsatzboni, gewährten Rabatten und Skonti sowie Wertberichtigungen und Währungseffekten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

1.2 Auftragsbestand1

Der Auftragsbestand zum Ende der Berichtsperiode entspricht dem Auftrags­bestand zum Ende der Vorperiode bereinigt um Fremdwährungseinflüsse, zuzüglich des Auftragseingangs der Berichtsperiode abzüglich des Nettoumsatzes der Berichtsperiode.

Mio. CHF

31.12.2024

 

31.12.2023

 

 

 

 

 

 

Auftragsbestand

239.2

 

252.9

 

 

 

 

 

 

1 Der Auftragsbestand war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.

1.3 Restrukturierung und Wertbeeinträchtigungen

Bystronic hat am 11. September 2024 eine umfassende Reorganisation und Restruk­turie­rung beschlossen, um sich näher bei den Kunden zu positionieren und die Kostenbasis zu reduzieren. Im Rahmen dieser Restruk­tu­rie­rung wurde die regionale Organisationsstruktur durch eine divisionale Struktur ersetzt, wodurch die Konzern­leitung auf vier Mitglieder verkleinert wurde. Zusätzlich werden weitere umfassende Restrukturierungs­mass­nahmen eingeführt, um Synergien zu nutzen. Dazu gehört die Zusammenlegung von Gruppenfunktionen und die Konsolidierung globaler Betriebsstrukturen. Die bisherige Produktion für Automations­lösungen in Italien wird geschlossen, wobei Produkte für Automation weiterhin in der Schweiz und in China produziert werden. Zwecks Optimierung wird Bystronic den Produktionsstandort in China von Shenzhen nach Foshan verlagern. Insgesamt werden weltweit über 600 Stellen abgebaut.

Der Aufwand im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmassnahmen beträgt CHF 36.6 Mio.

Mio. CHF

2024

 

 

 

 

Restrukturierungsaufwand

–22.6

 

Wertbeeinträchtigungen auf Aktiven

–14.0

 

Total Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen

–36.6

 

 

 

 

Der Restrukturierungsaufwand enthält personalbezogene Kosten in der Höhe von CHF 17.3 Mio., welche insbesondere Abfindungszahlungen in EMEA und China umfassen, sowie CHF 5.2 Mio. sonstige betriebliche Aufwendungen, welche hauptsächlich auf die Schliessung der Produktion für Automationslösungen in Italien zurückgehen. Die Wertbeeinträchtigungen in Höhe von CHF 14.0 Mio. beinhalten zusätzliche Abschreibungen auf Sachanlagen, immateriellen Anlagen und Vorräten, welche in direktem Zusammenhang mit den Restru­ktu­rierungs­massnahmen stehen.

Die unten aufgeführte Tabelle zeigt den EBIT von Bystronic vor und nach Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen.

Mio. CHF

2024

 

2023

 

 

 

 

 

 

Betriebsergebnis (EBIT) bereinigt

–47.4

 

54.4

 

Total Restrukturierungsaufwand und Wertbeeinträchtigungen

–36.6

 

-

 

Betriebsergebnis (EBIT)

–84.0

 

54.4

 

 

 

 

 

 

1.4 Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position beinhaltet Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial, aus Subventionen sowie aus Versicher­ungsleistungen. Die erfolgsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand betrugen CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 1.0 Mio.).

1.5 Betriebliche Aufwendungen

Materialaufwand

Unter der Position Material­aufwand sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die externe Herstellung, Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen) zusammengefasst.

Im Vergleich zum Rückgang des Nettoumsatzes von 30.3% reduzierten sich die Materialaufwendungen unter Berücksichtigung der Bestandesänderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen ebenfalls um 30.3%. Das Verhältnis des um die Bestandesänderung bereinigten Materialaufwands zum Nettoumsatz (Materialquote) betrug 43.6% und lag damit 0.1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Insbesondere der höhere Umsatzanteil aus dem Servicegeschäft führte zu einer niedrigeren Materialquote. Dieser Effekte wurde durch die Wertbeein­trächtigungen aufgehoben, sodass die Materialquote im gleichen Verhältnis wie im Vorjahr blieb. Im Rahmen der Restrukturierung wurden Wertbeein­trächtigungen von Vorräten in Höhe von CHF 7.9 Mio. vor­genommen, welche sich im Materialaufwand widerspiegeln. Weitere Erläuterungen sind unter 1.3 Restruk­turierung und Wertbeeinträchtigungen ausgewiesen.

Personalaufwand

Mio. CHF

2024

 

2023

 

 

 

 

 

 

Löhne und Gehälter

183.4

 

202.2

 

Sozialleistungen

41.4

 

43.5

 

Übriger Personalaufwand

6.1

 

6.2

 

Total Personalaufwand bereinigt

230.9

 

251.9

 

Personalbezogene Restrukturierungskosten

17.3

 

 

 

Total Personalaufwand

248.3

 

251.9

 

Durchschnittliche Vollzeitstellen

3’268

 

3’573

 

 

 

 

 

 

Der Personalaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um 1.4%. Aufgrund der personalbedingten Restruk­turierungs­kosten erhöhte sich der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz um 11.2 Prozentpunkte auf 38.3%.

Einige Gesellschaften erhielten Kurzarbeitsentschädigungen oder ähnliche personal­bezogene staatliche Beihilfen. Diese wurden dem Personalaufwand gut­geschrieben und betrugen CHF 2.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.3 Mio.). Der Geldfluss betrug CHF 0.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.). Im Berichtsjahr befanden sich 34.6 durchschnittliche Vollzeitstellen in Kurzarbeit (Vorjahr: 4.5 durchschnittliche Vollzeitstellen).

Die personalbezogenen Restrukturierungskosten umfassen insbesondere Abfindungszahlungen im Zu­sam­menhang mit der Restrukturierung.

Der durchschnittliche Personal­bestand sank um 8.5% auf 3ʼ268 Vollzeitstellen. Die Abnahme in allen Bereichen ergab sich infolge des konjunktur­bedingten Nachfragerückgangs und der eingeleiteten Restruk­turierungs­massnahmen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio. CHF

2024

 

2023

 

 

 

 

 

 

Direkte Kosten der verkauften Produkte

63.5

 

81.5

 

Bezogene Dienstleistungen 1

45.5

 

49.2

 

Unterhalt, Mieten, Leasing und Energie

28.1

 

30.2

 

Verkauf, Marketing und Administration

26.1

 

28.5

 

Übrige betriebliche Aufwendungen

17.9

 

13.6

 

Total sonstige betriebliche Aufwendungen

181.1

 

203.1

 

 

 

 

 

 

1 Die bezogenen Dienstleistungen beinhalten u.a. Leistungen für Beratung, Revision, IT, Forschung und Entwicklung sowie Versicherungen.

Gegenüber dem Vorjahr verminderten sich die sonstigen betrieblichen Auf­wendungen um 10.8%. Bystronic konnte in allen Kategorien die Kosten reduzieren, mit Ausnahme der übrigen betrieblichen Aufwendungen, welche im Berichtsjahr einmalige Kosten aufgrund Restrukturierungsmassnahmen von CHF 5.2 Mio. enthalten.

Im Verhältnis zum Nettoumsatz erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Auf­wendungen um 6.1 Prozentpunkte auf 27.9%.

1.6 Ertragssteuern

Mio. CHF

2024

 

2023

 

 

 

 

 

 

Laufende Ertragssteuern

10.8

 

14.8

 

Latente Steuern

–26.1

 

–1.7

 

Total Ertragssteuern

–15.3

 

13.1

 

 

 

 

 

 

In den laufenden Ertragssteuern sind die bezahlten und die noch geschuldeten Steuern auf den steuerbaren Gewinnen der Einzelgesellschaften enthalten.

Mio. CHF

Steuersatz 2024

 

Ertrags- steuern 2024

 

Steuersatz 2023

 

Ertrags- steuern 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittlich anzuwendender Steuersatz und Ertragssteuern

22.4%

 

–18.6

 

22.2%

 

12.2

 

Effekt aus Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr

–10.3%

 

8.5

 

2.8%

 

1.6

 

Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen

0.1%

 

–0.1

 

–0.2%

 

–0.1

 

Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen

–3.2%

 

2.6

 

0.8%

 

0.5

 

Sonstige Einflüsse

9.4%

 

–7.8

 

–1.9%

 

–1.1

 

Effektiver Steuersatz und Ertragssteuern

18.4%

 

–15.3

 

23.8%

 

13.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der erwartete Steuersatz von 22.4% (Vorjahr: 22.2%) entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Steuersätze der Steuerhoheitsgebiete. Der effektive Steuersatz beträgt 18.4% vom ordentlichen Ergebnis vor Steuern (Vorjahr: 23.8%). Die Abnahme vom durchschnittlich anzuwendenden und erwarteten Steuersatz zum effektiven Steuersatz im Berichtsjahr ist hauptsächlich auf die Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr sowie auf die Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen zurückzuführen.

Die Berechnung der latenten Steuern auf den tempo­rären Differenzen erfolgt zu den erwartenden Steuersätzen bei den Einzelgesellschaften. Diese betragen gewichtet durchschnittlich 16.6% (Vorjahr: 19.8%). Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlust­vorträgen belaufen sich auf CHF 12.7 Mio. (Vorjahr: CHF 4.0 Mio.). Unter «Sonstige Einflüsse» befindet sich im Berichtsjahr ein Effekt aus dem tieferen angewendeten Steuersatz gegenüber dem statutarischen Steuersatz auf aktivierten Verlustvorträgen, welcher einen Einfluss von 7.3% auf den effektiven Steuersatz bzw. von CHF –6.0 Mio. auf die Ertragssteuern hat.

Es wurden Verlustvorträge in der Höhe von CHF 90.0 Mio. (Vorjahr: CHF 28.6 Mio.) nicht aktiviert. Der Steuer­effekt wird auf CHF 18.7 Mio. geschätzt (Vorjahr: CHF 6.2 Mio.).

Wesentliche Einschätzungen des Managements

Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen wichtige Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuer­gesetze und Verordnungen. Verschiedene interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und Verordnungen sowie deren Aus­legung als auch Änderungen der Steuersätze und der Gesamthöhe des laufenden und zukünftig erwarteten Gewinns vor Steuern. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichts­perioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Alle Steuer­verpflichtungen werden unab­hängig von ihrer Fälligkeit zurückgestellt. Die zu erwartenden Steuern auf den Bewertungsdifferenzen zwischen Konzern- und Steuer­werten werden zu den jeweils zu erwartenden Gewinnsteuersätzen für die Gesellschaften zurück­­gestellt. Die Veränderung für diese latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand. Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlust­vorträgen und aus temporären Bewertungsdifferenzen werden nur dann aktiviert, wenn diese mit grosser Wahrscheinlichkeit aufgrund zukünftiger Gewinne genutzt werden können.

Bystronic fällt in den Geltungsbereich der OECD-Mindeststeuer. Die Regelungen der globalen Mindeststeuer sehen vor, dass eine zusätzliche Steuer für die Differenz zwischen dem effektiven GloBE (Global Anti Base Erosion) Steuersatz pro Land und dem Mindeststeuersatz von 15% zu zahlen ist. In der Schweiz und den meisten übrigen Ländern, in denen Bystronic tätig ist, sind die Gesetze zur Einführung der globalen Mindest­besteuerung per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Bystronic hat auf der Grundlage der geltenden Steuergesetze, der effektiven Steuersätze pro Land und Informationen zu den Konzerngesellschaften eine Beurteilung zur globalen Mindest­be­steuerung vorgenommen. Aufgrund der Beurteilung erfüllt Bystronic die Voraussetzungen für die Anwendung der Transitional CbCR Safe Harbor Rules in 2024 in jedem betroffenen Land. Bystronic erwartet deshalb keine zusätzlichen Ertragssteuern im Rahmen der globalen Mindest­besteuerung zu zahlen. Bystronic beobachtet weiterhin die Entwicklung der Bestimmungen zur Mindeststeuer und beurteilt laufend deren Auswirkungen auf die Gruppe. Weiter wendet Bystronic die Ausnahme auf den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Ertragssteuerguthaben und -schulden im Zusam­menhang mit den Ertragsteuern der Mindeststeuer an.

1.7 Ergebnis je Aktie

CHF

2024

 

2023

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Anteil Aktionäre Bystronic AG

–67’554’000

 

41’947’000

 

Durchschn. Anzahl Namenaktien A (nom. CHF 2.00)

1’824’862

 

1’825’567

 

Durchschn. Anzahl Namenaktien B (nom. CHF 0.40)

1’215’000

 

1’215’000

 

Ergebnis je Namenaktie A in CHF (verwässert/unverwässert)

–32.67

 

20.28

 

Ergebnis je Namenaktie B in CHF (verwässert/unverwässert)

–6.53

 

4.06

 

 

 

 

 

 

Aktienbezogene Vergütungen führen zu keiner Verwässerung des Ergebnisses je Aktie.

Rechnungslegungsgrundsätze

Das Ergebnis je Aktienkategorie wurde aus dem Anteil des Jahresergebnisses, der auf die Aktionäre der Bystronic AG auf der Grundlage ihres Anteils am Aktienkapital entfällt, und der durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien (ausgegebene Aktien abzüglich Aktien im Eigenbesitz) ermittelt.

2 Investiertes Kapital Anhang zur Konzernrechnung