Geschäfts­bericht 2024

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

Informationen zum Finanzbericht

Allgemeine Angaben

Die Konzernrechnung umfasst die nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzel­abschlüsse der Konzern­­gesellschaften der Bystronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» und entspricht dem Schweizer Gesetz. Mit Ausnahme der derivati­ven Finanz­instrumente, die zu Marktwerten bewertet werden, basiert die konsolidierte Jahresrechnung auf historischen Kosten. Es kamen dieselben Bewertungs­grund­sätze sowie Bewertungsgrundlagen wie im Vorjahr zur Anwendung. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren lassen. Totale, Kenn­zahlen und Ver­änderungen werden unter Verwendung des exakten Betrags und nicht aufgrund des angegebenen, gerundeten Wertes berechnet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wurde am 24. Februar 2025 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung verabschiedet. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen

Am 1. Januar 2024 sind die Fachempfehlung «Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand» (FER 28) und der überarbeitete Standard «Swiss GAAP FER 30 – Konzernrechnung» (FER 30) in Kraft getreten. Der neue Standard FER 28 entspricht der bereits bei Bystronic angewandten Rechnungslegungspraxis und hat daher keinen Einfluss auf den Konzernabschluss. Die Anpassungen in FER 30 spezifizieren im We­sent­lichen die Bilanzierung und Behandlung von schrittweisen Anteilserwerben, Goodwill und Währungs­umrech­nungs­differenzen im Zusammenhang mit Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter. Gemäss der neuen Fach­empfehlung sind bisher bei einer akquirierten Tochtergesellschaft nicht erfasste, für den Kontrollerwerb entscheidungsrelevante, immaterielle Vermögenswerte zu identifizieren und zu bilanzieren. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von FER 30 werden die neuen Bestimmungen zum Goodwill nicht retrospektiv umgesetzt. Es wurden keine weiteren Änderungen von Standards veröffentlicht.

Konsolidierungskreis und -methoden

Die Konzernrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzerngesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder die sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Jahresergebnis werden gesondert ausgewiesen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Auf­wendungen und Erträge werden gegeneinander verrechnet und Zwischengewinne eliminiert.

Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Bei Veräusserung eines Geschäftsteils wird ein mit dem Eigenkapital ver­rech­neter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert. Der Veräusserung gleichgesetzt sind die Stilllegung und die Liquidation eines Geschäftsteils.

Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmenanteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungs­wert abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.

Währungsumrechnung

Die konsolidierte Jahresrechnung der Bystronic AG wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Die Jahres­abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in Fremd­währungen werden zu Konsolidierungszwecken in Schweizer Franken um­gerechnet. Währungseinflüsse, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Fremdwährungsergebnisse auf langfristigen Darlehen mit Eigenkapital­charakter an Konzerngesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Verkauf oder Liquidation von Gesell­schaften werden Umrechnungsdifferenzen über die Erfolgsrechnung rezykliert. Kursgewinne und Kursverluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus Anpassungen von Fremd­währungs­beständen am Bilanzstichtag werden erfolgs­wirksam erfasst.

Wesentliches Ereignis

Am 11. September 2024 hat Bystronic eine Optimierung der Organisationsstruktur und Restrukturierung angekündigt. Die umgesetzten sowie geplanten Massnahmen haben einen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung, welche unter 1.3 Restrukturierung und Wertbeeinträchtigungen erläutert werden. Weitere Informationen sind in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen:

Wesentliche Einschätzungen des Managements

Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Jahres­rechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die an­zuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögens­werten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen aus­gewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. Die Annahmen sind in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen:

Definition von alternativen Performancekennzahlen

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.

1 Performance Geldflussrechnung