8 Revisionsstelle
8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Das Mandat der gesetzlichen Revisionsstelle wird seit dem Geschäftsjahr 2023 durch PricewaterhouseCoopers, Zürich, ausgeübt. Leitende Revisorin ist Blazenka Kovács.
8.2 Revisionshonorar
Die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers hat für das Berichtsjahr folgende Honorare in Rechnung gestellt:
- Revisionshonorare für Prüfung Bystronic: CHF 970ʼ500
- zusätzliche Honorare für Organisations-, Steuer- und Rechtsberatung: CHF 15ʼ000
8.3 Informationsinstrumente der externen Revision
Das vom Verwaltungsrat für den Aufgabenbereich Finanzen und Revision gebildete Auditkomitee beurteilt die Wirksamkeit, die Leistung, die Honorierung sowie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat einmal im Jahr darüber Bericht. Diese Beurteilung durch das Auditkomitee, insbesondere auch bezüglich der Qualität der Prüfarbeiten, erfolgt jeweils im Rahmen einer Diskussion im Anschluss an die Präsentation der Revisionsstelle zum Zwischen- und zum Abschlussaudit. Der Verwaltungsrat nimmt ohne triftigen Grund keine weitere Beurteilung vor.
Die Revisoren werden themenspezifisch zu den Sitzungen des Auditkomitees eingeladen. Im Berichtsjahr nahmen sie an fünf von sechs Sitzungen teil. Insbesondere werden der Bericht des Zwischenaudits, der Jahresabschluss, der Management Letter und der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat zwischen Auditkomitee und Revisionsstelle besprochen. Der Vorsitzende des Auditkomitees und der CFO orientieren den Verwaltungsrat über die Berichte der Revisionsstelle, ihre eigene Beurteilung der aufgebrachten Punkte und über die getroffenen Massnahmen. Das Auditkomitee legt zuhanden des Verwaltungsrats zusammen mit den Revisoren die Prüfungsschwerpunkte fest.
Der CFO bereitet die Geschäfte in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle zur Behandlung durch das Auditkomitee und Verabschiedung durch den Verwaltungsrat vor und trifft die empfohlenen Verbesserungsmassnahmen.
Was die Non-Audit-Dienstleistungen betrifft, wird darauf geachtet, dass PricewaterhouseCoopers keine Aufträge erteilt werden, die zu einem Interessenkonflikt mit dem Prüfmandat oder zu einer Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit führen könnten.
Hinsichtlich der Informationsinstrumente der Internen Revision wird auf die Ausführungen unter vorstehender Ziffer 3.6 «Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung» verwiesen.