Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung
Informationen zum Finanzbericht
Allgemeine Angaben
Die Konzernrechnung umfasst die nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften der Bystronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» und entspricht dem Schweizer Gesetz. Mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die zu Marktwerten bewertet werden, basiert die konsolidierte Jahresrechnung auf historischen Kosten. Es kamen dieselben Bewertungsgrundsätze sowie Bewertungsgrundlagen wie im Vorjahr zur Anwendung. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren lassen. Totale, Kennzahlen und Veränderungen werden unter Verwendung des exakten Betrags und nicht aufgrund des angegebenen, gerundeten Wertes berechnet.
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde am 24. Februar 2025 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung verabschiedet. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
Am 1. Januar 2024 sind die Fachempfehlung «Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand» (FER 28) und der überarbeitete Standard «Swiss GAAP FER 30 – Konzernrechnung» (FER 30) in Kraft getreten. Der neue Standard FER 28 entspricht der bereits bei Bystronic angewandten Rechnungslegungspraxis und hat daher keinen Einfluss auf den Konzernabschluss. Die Anpassungen in FER 30 spezifizieren im Wesentlichen die Bilanzierung und Behandlung von schrittweisen Anteilserwerben, Goodwill und Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter. Gemäss der neuen Fachempfehlung sind bisher bei einer akquirierten Tochtergesellschaft nicht erfasste, für den Kontrollerwerb entscheidungsrelevante, immaterielle Vermögenswerte zu identifizieren und zu bilanzieren. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von FER 30 werden die neuen Bestimmungen zum Goodwill nicht retrospektiv umgesetzt. Es wurden keine weiteren Änderungen von Standards veröffentlicht.
Konsolidierungskreis und -methoden
Die Konzernrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzerngesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder die sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Jahresergebnis werden gesondert ausgewiesen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden gegeneinander verrechnet und Zwischengewinne eliminiert.
Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Bei Veräusserung eines Geschäftsteils wird ein mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert. Der Veräusserung gleichgesetzt sind die Stilllegung und die Liquidation eines Geschäftsteils.
Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmenanteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.
Währungsumrechnung
Die konsolidierte Jahresrechnung der Bystronic AG wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften in Fremdwährungen werden zu Konsolidierungszwecken in Schweizer Franken umgerechnet. Währungseinflüsse, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Fremdwährungsergebnisse auf langfristigen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter an Konzerngesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Verkauf oder Liquidation von Gesellschaften werden Umrechnungsdifferenzen über die Erfolgsrechnung rezykliert. Kursgewinne und Kursverluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus Anpassungen von Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam erfasst.
Wesentliches Ereignis
Am 11. September 2024 hat Bystronic eine Optimierung der Organisationsstruktur und Restrukturierung angekündigt. Die umgesetzten sowie geplanten Massnahmen haben einen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung, welche unter 1.3 Restrukturierung und Wertbeeinträchtigungen erläutert werden. Weitere Informationen sind in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen:
- Betriebliche Aufwendungen – Erläuterung 1.5
- Sachanlagen – Erläuterung 2.3
- Immaterielle Anlagen – Erläuterung 2.4
- Rückstellungen – Erläuterung 2.6
Wesentliche Einschätzungen des Managements
Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. Die Annahmen sind in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen:
- Ertragssteuern – Erläuterung 1.6
- Vorräte – Erläuterung 2.2
- Sachanlagen – Erläuterung 2.3
- Immaterielle Anlagen – Erläuterung 2.4
- Rückstellungen – Erläuterung 2.6
Definition von alternativen Performancekennzahlen
- Auftragseingang – Erläuterung 1.1
- Auftragsbestand – Erläuterung 1.2
- Betriebsergebnis (EBIT) bereinigt - Erläuterung 1.3
- Betriebliche Nettoaktiven und Rendite auf den durchschnittlichen betrieblichen Nettoaktiven (RONOA) – Erläuterung 2.1
- Betrieblicher Free Cashflow – Erläuterung 2.1
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.