Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung
Informationen zum Bericht
Allgemeine Angaben
Die Konzernrechnung umfasst die nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften der Bystronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» und entspricht dem Schweizer Gesetz. Mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die zu Marktwerten bewertet werden, basiert die konsolidierte Jahresrechnung auf historischen Kosten. Es kamen dieselben Bewertungsgrundsätze sowie Bewertungsgrundlagen wie im Vorjahr zur Anwendung. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren lassen. Totale, Kennzahlen und Veränderungen werden unter Verwendung des exakten Betrags und nicht aufgrund des angegebenen, gerundeten Wertes berechnet.
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde am 27. Februar 2024 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung verabschiedet. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
Die Fachkommission von Swiss GAAP FER hat im November 2021 die Fachempfehlung «Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand» (FER 28) und im Mai 2022 den überarbeiteten Standard «Swiss GAAP FER 30 – Konzernrechnung» (FER 30) verabschiedet. Beide Fachempfehlungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.
Die Bestimmungen in FER 28 regeln die Bilanzierung und Offenlegung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Basierend auf einer Einschätzung geht Bystronic davon aus, dass die Anwendung von FER 28 keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss hat.
Die Anpassungen in FER 30 spezifizieren im Wesentlichen die Bilanzierung und Behandlung von schrittweisen Anteilserwerben, Goodwill und Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter. Gemäss der neuen Fachempfehlung sind bisher bei einer akquirierten Tochtergesellschaft nicht erfasste, für den Kontrollerwerb entscheidungsrelevante, immaterielle Vermögenswerte zu identifizieren und zu bilanzieren. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von FER 30 werden die neuen Bestimmungen zum Goodwill nicht retrospektiv umgesetzt.
Auf eine vorzeitige Anwendung von FER 28 sowie FER 30 (revidiert) wurde verzichtet. Es wurden keine weiteren Änderungen von Standards veröffentlicht.
Konsolidierungskreis und -methoden
Die Konzernrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzerngesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder die sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Jahresergebnis werden gesondert ausgewiesen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden gegeneinander verrechnet und Zwischengewinne eliminiert.
Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Beim Verkauf oder der Liquidation von Gesellschaften wird ein mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert.
Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmenanteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.
Währungsumrechnung
Die konsolidierte Jahresrechnung der Bystronic AG wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften in Fremdwährungen werden zu Konsolidierungszwecken in Schweizer Franken umgerechnet. Währungseinflüsse, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Fremdwährungsergebnisse auf langfristigen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter an Konzerngesellschaften werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Verkauf oder Liquidation von Gesellschaften werden Umrechnungsdifferenzen über die Erfolgsrechnung rezykliert. Kursgewinne und Kursverluste aus Transaktionen in Fremdwährung und aus Anpassungen von Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam erfasst.
Wesentliche Einschätzungen des Managements
Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. Die Annahmen sind in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen:
- Ertragssteuern – Erläuterung 1.5
- Vorräte – Erläuterung 2.2
- Sachanlagen – Erläuterung 2.3
- Immaterielle Anlagen – Erläuterung 2.4
- Rückstellungen – Erläuterung 2.6
Definition von alternativen Performancekennzahlen
Bystronic hat, wo für den Leser sinnvoll, spezifische Zwischentotale eingefügt, die direkt aus den jeweiligen Tabellen eruiert werden können. Des Weiteren verwendet Bystronic die folgenden Kennzahlen in ihrer externen Finanzkommunikation:
- Auftragseingang – Erläuterung 1.1
- Auftragsbestand – Erläuterung 1.2
- Betriebliche Nettoaktiven und Rendite auf den durchschnittlichen betrieblichen Nettoaktiven (RONOA) – Erläuterung 2.1
- Betrieblicher Free Cashflow – Erläuterung 2.1
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.