Geschäfts­bericht 2023

1 Performance

1.1 Segment­informationen:
Auftrags­eingang/Netto­umsatz

Auftragseingang1

Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufs­vertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und die vom Kunden bestellten Produkte bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurden.

Mio. CHF

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

EMEA

368.5

 

508.8

 

Americas

290.3

 

308.7

 

China

65.4

 

77.4

 

APAC

69.8

 

114.7

 

Auftragseingang

794.0

 

1’009.5

 

 

 

 

 

 

1 Der Auftragseingang war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.

Nettoumsatz

Mio. CHF Januar – Dezember 2023

Nettoumsatz Dritte

 

Nettoumsatz zwischen Regionen

 

Total Nettoumsatz

 

 

 

 

 

 

 

 

EMEA

453.3

 

181.8

 

635.1

 

Americas

335.1

 

3.6

 

338.7

 

China

63.5

 

41.9

 

105.4

 

APAC

78.2

 

3.8

 

82.0

 

Eliminationen

 

 

–231.1

 

–231.1

 

Nettoumsatz

930.1

 

 

 

930.1

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. CHF Januar – Dezember 2022

Nettoumsatz Dritte

 

Nettoumsatz zwischen Regionen

 

Total Nettoumsatz

 

 

 

 

 

 

 

 

EMEA

500.1

 

222.1

 

722.2

 

Americas

315.9

 

4.5

 

320.4

 

China

83.3

 

77.0

 

160.3

 

APAC

116.5

 

3.6

 

120.1

 

Eliminationen

 

 

–307.1

 

–307.1

 

Total

1’015.9

 

 

 

1’015.9

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:

Rechnungslegungsgrundsätze

Die externe Segmentberichterstattung basiert auf der internen Berichterstattung, die von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat für die Unternehmenssteuerung verwendet wird. Bei Bystronic bestehen vier regionale Segmente: EMEA, Americas, China und APAC.

Maschinenverkäufe werden dann als Umsatz erfasst, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. Die Umsatzlegung erfolgt nach Abschluss der Installation, wenn die Maschine betriebsbereit ist. Dies wird generell durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten. Bei Geschäftsvorfällen mit abgrenzbaren Bestandteilen werden die Umsätze separat erfasst. Erbrachte Dienstleistungen werden in Abhängigkeit des Grades ihrer Fertig­­stellung als Umsatz verbucht, falls der Grad verlässlich geschätzt werden kann. Der Nettoumsatz entspricht dem erwarteten Gegenwert der erbrachten Leistung, unter Abzug von Umsatz- und Mehrwert­steuern, Erlösminderungen wie Umsatzboni, gewährten Rabatten und Skonti sowie Wertberichtigungen und Währungseffekten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

1.2 Auftragsbestand1

Der Auftragsbestand zum Ende der Berichtsperiode entspricht dem Auftrags­bestand zum Ende der Vorperiode bereinigt um Fremdwährungseinflüsse, zuzüglich des Auftragseingangs der Berichtsperiode abzüglich des Nettoumsatzes der Berichtsperiode.

Mio. CHF

31.12.2023

 

31.12.2022

 

 

 

 

 

 

Auftragsbestand

252.9

 

413.0

 

 

 

 

 

 

1 Der Auftragsbestand war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.

1.3 Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position beinhaltet Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen und Altmaterial, aus Subventionen sowie aus Versicherungsleistungen.

1.4 Betriebliche Aufwendungen

Materialaufwand

Unter der Position Material­aufwand sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die externe Herstellung, Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen) zusammengefasst.

Im Vergleich zur Abnahme des Nettoumsatzes von 8.4% reduzierten sich die Materialaufwendungen unter Berücksichtigung der Bestandesänderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen überproportional um 13.7%. Das Verhältnis des bereinigten Materialaufwands zum Nettoumsatz (Materialquote) betrug 43.5% und lag damit 2.7 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Die niedrigere Materialquote ist einerseits auf den höheren Umsatzanteil aus dem Servicegeschäft und andererseits auf Einsparungen in der Beschaffung sowie Verkaufspreiserhöhungen zurückzuführen.

Personalaufwand

Mio. CHF

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

Löhne und Gehälter

202.2

 

210.2

 

Sozialleistungen

43.5

 

42.4

 

Übriger Personalaufwand

6.2

 

7.3

 

Total Personalaufwand

251.9

 

260.0

 

Durchschnittliche Vollzeitstellen

3’573

 

3’679

 

 

 

 

 

 

Der Personalaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um 3.1%. Im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich der Personalaufwand um 1.5 Prozentpunkte auf 27.1%.

Einige Gesellschaften erhielten Kurzarbeitsentschädigungen oder ähnliche personal­bezogene staatliche Beihilfen. Diese wurden dem Personalaufwand gut­geschrieben und betrugen CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.).

Der durchschnittliche Personal­bestand sank um 2.9% auf 3ʼ573 Vollzeitstellen. Die Abnahme ergab sich insbesondere im Bereich der Produktion infolge des konjunktur­bedingten Nachfragerückgangs.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio. CHF

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

Direkte Kosten der verkauften Produkte

81.5

 

88.7

 

Bezogene Dienstleistungen 1

49.2

 

49.3

 

Unterhalt, Mieten, Leasing und Energie

30.2

 

30.1

 

Verkauf, Marketing und Administration

28.5

 

36.4

 

Übrige betriebliche Aufwendungen

13.6

 

17.5

 

Total sonstige betriebliche Aufwendungen

203.1

 

222.1

 

 

 

 

 

 

1 Die bezogenen Dienstleistungen beinhalten u.a. Leistungen für Beratung, Revision, IT, Forschung und Entwicklung sowie Versicherungen.

Gegenüber dem Vorjahr verminderten sich die sonstigen betrieblichen Auf­wendungen von Bystronic um 8.6%. Sowohl die direkten Kosten der verkauften Produkte als auch die Kosten für Ausstellungstätigkeiten reduzierten sich. Im Verhältnis zum Nettoumsatz reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Auf­wendungen um 0.2 Prozentpunkte auf 21.8%.

1.5 Ertragssteuern

Mio. CHF

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

Laufende Ertragssteuern

14.8

 

13.2

 

Latente Steuern

–1.7

 

–4.3

 

Total Ertragssteuern

13.1

 

8.9

 

 

 

 

 

 

In den laufenden Ertragssteuern sind die bezahlten und die noch geschuldeten Steuern auf den steuerbaren Gewinnen der Einzelgesellschaften enthalten.

Mio. CHF

Steuersatz 2023

 

Ertrags- steuern 2023

 

Steuersatz 2022

 

Ertrags- steuern 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittlich anzuwendender Steuersatz und Ertragssteuern

22.2%

 

12.2

 

20.0%

 

9.1

 

Effekt aus Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr

2.8%

 

1.6

 

1.4%

 

0.7

 

Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen

–0.2%

 

–0.1

 

–1.2%

 

–0.6

 

Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen

0.8%

 

0.5

 

–1.1%

 

–0.5

 

Sonstige Einflüsse

–1.9%

 

–1.1

 

0.5%

 

0.2

 

Effektiver Steuersatz und Ertragssteuern

23.8%

 

13.1

 

19.5%

 

8.9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der erwartete Steuersatz von 22.2% (Vorjahr: 20.0%) entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Steuersätze der Steuerhoheitsgebiete. Der effektive Steuersatz beträgt 23.8% (Vorjahr: 19.5%) vom ordentlichen Ergebnis vor Steuern. Die Zunahme vom durchschnittlich anzuwendenden Steuersatz zum effektiven Steuersatz ist hauptsächlich auf die Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr zurückzuführen.

Die Berechnung der latenten Steuern auf den tempo­rären Differenzen erfolgt zu den erwartenden Steuersätzen bei den Einzelgesellschaften. Dieser betrug gewichtet durchschnittlich 19.8% (Vorjahr: 18.0%). Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlust­vorträgen betragen CHF 4.0 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).

Es wurden Verlustvorträge in der Höhe von CHF 28.6 Mio. (Vorjahr: CHF 22.5 Mio.) nicht aktiviert.

Wesentliche Einschätzungen des Managements

Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen wichtige Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuer­gesetze und Verordnungen. Verschiedene interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und Verordnungen sowie deren Aus­legung als auch Änderungen der Steuersätze und der Gesamthöhe des Gewinns vor Steuern. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichts­perioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Alle Steuer­verpflichtungen werden unab­hängig von ihrer Fälligkeit zurückgestellt. Die zu erwartenden Steuern auf den Bewertungsdifferenzen zwischen Konzern- und Steuer­werten werden zu den jeweils erwartenden Gewinnsteuersätzen für die Gesellschaften zurück­­gestellt. Die Veränderung für diese latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand. Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlust­vorträgen und aus temporären Bewertungsdifferenzen werden nur dann aktiviert, wenn diese mit grosser Wahrscheinlichkeit aufgrund zukünftiger Gewinne genutzt werden können.

Bystronic fällt in den Anwendungsbereich der OECD BEPS 2.0 Pillar Two Model Rules. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE ETR (effektiven Steuersatzes nach GloBE) sind die quan­titativen Auswirkungen der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetz­gebung noch nicht abschliessend einschätzbar. Da zahlreiche Länder die Einführung aufgeschoben haben und die Auswirkungen der Bestimmung noch nicht ab­schliessend einschätzbar sind, wurden keine Anpassung der latenten Steuern vorgenommen. Da die Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, besteht im Berichtsjahr kein Einfluss auf die laufenden Ertrags­steuern. Grossmehrheitlich dürften zukünftig die Safe Harbour Rules zur Anwendung kommen. Trotzdem könnten sich selbst für Unternehmen mit einem effektiven Steuersatz von über 15% steuerliche Auswirkungen ergeben. Bystronic beobachtet die weiteren Entwicklungen und arbeitet derzeit mit Steuerexperten zusammen, welche sie bei der Auswirkungsanalyse unterstützen.

1.6 Ergebnis je Aktie

CHF

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Anteil Aktionäre Bystronic AG

41’947’000

 

36’584’000

 

Durchschn. Anzahl Namenaktien A (nom. CHF 2.00)

1’825’567

 

1’825’040

 

Durchschn. Anzahl Namenaktien B (nom. CHF 0.40)

1’215’000

 

1’215’000

 

Ergebnis je Namenaktie A in CHF (verwässert/unverwässert)

20.28

 

17.69

 

Ergebnis je Namenaktie B in CHF (verwässert/unverwässert)

4.06

 

3.54

 

 

 

 

 

 

Aktienbezogene Vergütungen führen zu keiner Verwässerung des Ergebnisses je Aktie.

Rechnungslegungsgrundsätze

Das Ergebnis je Aktienkategorie wurde aus dem Anteil des Jahresergebnisses, der auf die Aktionäre der Bystronic AG auf der Grundlage ihres Anteils am Aktienkapital entfällt, und der durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien (ausgegebene Aktien abzüglich Aktien im Eigenbesitz) ermittelt.

2 Investiertes Kapital Anhang zur Konzernrechnung