1 Performance
1.1 Segmentinformationen:
Auftragseingang/Nettoumsatz
Auftragseingang1
Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufsvertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und die vom Kunden bestellten Produkte bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurden.
Mio. CHF |
2023 |
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2022 |
|
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EMEA |
368.5 |
|
508.8 |
|
Americas |
290.3 |
|
308.7 |
|
China |
65.4 |
|
77.4 |
|
APAC |
69.8 |
|
114.7 |
|
Auftragseingang |
794.0 |
|
1’009.5 |
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1 Der Auftragseingang war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
Nettoumsatz
Mio. CHF Januar – Dezember 2023 |
Nettoumsatz Dritte |
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Nettoumsatz zwischen Regionen |
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Total Nettoumsatz |
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EMEA |
453.3 |
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181.8 |
|
635.1 |
|
Americas |
335.1 |
|
3.6 |
|
338.7 |
|
China |
63.5 |
|
41.9 |
|
105.4 |
|
APAC |
78.2 |
|
3.8 |
|
82.0 |
|
Eliminationen |
|
|
–231.1 |
|
–231.1 |
|
Nettoumsatz |
930.1 |
|
|
|
930.1 |
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|
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Mio. CHF Januar – Dezember 2022 |
Nettoumsatz Dritte |
|
Nettoumsatz zwischen Regionen |
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Total Nettoumsatz |
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EMEA |
500.1 |
|
222.1 |
|
722.2 |
|
Americas |
315.9 |
|
4.5 |
|
320.4 |
|
China |
83.3 |
|
77.0 |
|
160.3 |
|
APAC |
116.5 |
|
3.6 |
|
120.1 |
|
Eliminationen |
|
|
–307.1 |
|
–307.1 |
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Total |
1’015.9 |
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1’015.9 |
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Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:
- Beeinträchtigung von Verhandlungspositionen: Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen wären Rückschlüsse auf die Preisbildung möglich, was die Verhandlungspositionen von Bystronic erheblich beeinträchtigen könnte.
- Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern: Die Wettbewerber von Bystronic weisen in der Regel keine Segmentinformationen und detaillierten Segmentergebnisse aus. Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen würden Bystronic Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Mitbewerbern erwachsen, da die Ergebnisse Rückschlüsse auf die Margen- und Kostensituationen pro Segment erlauben.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die externe Segmentberichterstattung basiert auf der internen Berichterstattung, die von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat für die Unternehmenssteuerung verwendet wird. Bei Bystronic bestehen vier regionale Segmente: EMEA, Americas, China und APAC.
Maschinenverkäufe werden dann als Umsatz erfasst, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. Die Umsatzlegung erfolgt nach Abschluss der Installation, wenn die Maschine betriebsbereit ist. Dies wird generell durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten. Bei Geschäftsvorfällen mit abgrenzbaren Bestandteilen werden die Umsätze separat erfasst. Erbrachte Dienstleistungen werden in Abhängigkeit des Grades ihrer Fertigstellung als Umsatz verbucht, falls der Grad verlässlich geschätzt werden kann. Der Nettoumsatz entspricht dem erwarteten Gegenwert der erbrachten Leistung, unter Abzug von Umsatz- und Mehrwertsteuern, Erlösminderungen wie Umsatzboni, gewährten Rabatten und Skonti sowie Wertberichtigungen und Währungseffekten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
1.2 Auftragsbestand1
Der Auftragsbestand zum Ende der Berichtsperiode entspricht dem Auftragsbestand zum Ende der Vorperiode bereinigt um Fremdwährungseinflüsse, zuzüglich des Auftragseingangs der Berichtsperiode abzüglich des Nettoumsatzes der Berichtsperiode.
Mio. CHF |
31.12.2023 |
|
31.12.2022 |
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Auftragsbestand |
252.9 |
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413.0 |
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1 Der Auftragsbestand war nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
1.3 Sonstige betriebliche Erträge
Diese Position beinhaltet Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen und Altmaterial, aus Subventionen sowie aus Versicherungsleistungen.
1.4 Betriebliche Aufwendungen
Materialaufwand
Unter der Position Materialaufwand sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die externe Herstellung, Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen) zusammengefasst.
Im Vergleich zur Abnahme des Nettoumsatzes von 8.4% reduzierten sich die Materialaufwendungen unter Berücksichtigung der Bestandesänderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen überproportional um 13.7%. Das Verhältnis des bereinigten Materialaufwands zum Nettoumsatz (Materialquote) betrug 43.5% und lag damit 2.7 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Die niedrigere Materialquote ist einerseits auf den höheren Umsatzanteil aus dem Servicegeschäft und andererseits auf Einsparungen in der Beschaffung sowie Verkaufspreiserhöhungen zurückzuführen.
Personalaufwand
Mio. CHF |
2023 |
|
2022 |
|
|
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|
|
|
Löhne und Gehälter |
202.2 |
|
210.2 |
|
Sozialleistungen |
43.5 |
|
42.4 |
|
Übriger Personalaufwand |
6.2 |
|
7.3 |
|
Total Personalaufwand |
251.9 |
|
260.0 |
|
Durchschnittliche Vollzeitstellen |
3’573 |
|
3’679 |
|
|
|
|
|
|
Der Personalaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um 3.1%. Im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich der Personalaufwand um 1.5 Prozentpunkte auf 27.1%.
Einige Gesellschaften erhielten Kurzarbeitsentschädigungen oder ähnliche personalbezogene staatliche Beihilfen. Diese wurden dem Personalaufwand gutgeschrieben und betrugen CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.).
Der durchschnittliche Personalbestand sank um 2.9% auf 3ʼ573 Vollzeitstellen. Die Abnahme ergab sich insbesondere im Bereich der Produktion infolge des konjunkturbedingten Nachfragerückgangs.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. CHF |
2023 |
|
2022 |
|
|
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|
|
|
Direkte Kosten der verkauften Produkte |
81.5 |
|
88.7 |
|
Bezogene Dienstleistungen 1 |
49.2 |
|
49.3 |
|
Unterhalt, Mieten, Leasing und Energie |
30.2 |
|
30.1 |
|
Verkauf, Marketing und Administration |
28.5 |
|
36.4 |
|
Übrige betriebliche Aufwendungen |
13.6 |
|
17.5 |
|
Total sonstige betriebliche Aufwendungen |
203.1 |
|
222.1 |
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|
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1 Die bezogenen Dienstleistungen beinhalten u.a. Leistungen für Beratung, Revision, IT, Forschung und Entwicklung sowie Versicherungen.
Gegenüber dem Vorjahr verminderten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von Bystronic um 8.6%. Sowohl die direkten Kosten der verkauften Produkte als auch die Kosten für Ausstellungstätigkeiten reduzierten sich. Im Verhältnis zum Nettoumsatz reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0.2 Prozentpunkte auf 21.8%.
1.5 Ertragssteuern
Mio. CHF |
2023 |
|
2022 |
|
|
|
|
|
|
Laufende Ertragssteuern |
14.8 |
|
13.2 |
|
Latente Steuern |
–1.7 |
|
–4.3 |
|
Total Ertragssteuern |
13.1 |
|
8.9 |
|
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|
|
|
In den laufenden Ertragssteuern sind die bezahlten und die noch geschuldeten Steuern auf den steuerbaren Gewinnen der Einzelgesellschaften enthalten.
Mio. CHF |
Steuersatz 2023 |
|
Ertrags- steuern 2023 |
|
Steuersatz 2022 |
|
Ertrags- steuern 2022 |
|
|
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|
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|
Durchschnittlich anzuwendender Steuersatz und Ertragssteuern |
22.2% |
|
12.2 |
|
20.0% |
|
9.1 |
|
Effekt aus Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr |
2.8% |
|
1.6 |
|
1.4% |
|
0.7 |
|
Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen |
–0.2% |
|
–0.1 |
|
–1.2% |
|
–0.6 |
|
Neueinschätzung von steuerlichen Verlustvorträgen |
0.8% |
|
0.5 |
|
–1.1% |
|
–0.5 |
|
Sonstige Einflüsse |
–1.9% |
|
–1.1 |
|
0.5% |
|
0.2 |
|
Effektiver Steuersatz und Ertragssteuern |
23.8% |
|
13.1 |
|
19.5% |
|
8.9 |
|
|
|
|
|
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|
|
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Der erwartete Steuersatz von 22.2% (Vorjahr: 20.0%) entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Steuersätze der Steuerhoheitsgebiete. Der effektive Steuersatz beträgt 23.8% (Vorjahr: 19.5%) vom ordentlichen Ergebnis vor Steuern. Die Zunahme vom durchschnittlich anzuwendenden Steuersatz zum effektiven Steuersatz ist hauptsächlich auf die Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr zurückzuführen.
Die Berechnung der latenten Steuern auf den temporären Differenzen erfolgt zu den erwartenden Steuersätzen bei den Einzelgesellschaften. Dieser betrug gewichtet durchschnittlich 19.8% (Vorjahr: 18.0%). Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen betragen CHF 4.0 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).
Es wurden Verlustvorträge in der Höhe von CHF 28.6 Mio. (Vorjahr: CHF 22.5 Mio.) nicht aktiviert.
Wesentliche Einschätzungen des Managements
Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern müssen wichtige Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuergesetze und Verordnungen. Verschiedene interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern haben. Diese Faktoren umfassen unter anderem sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und Verordnungen sowie deren Auslegung als auch Änderungen der Steuersätze und der Gesamthöhe des Gewinns vor Steuern. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragssteuern haben.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Alle Steuerverpflichtungen werden unabhängig von ihrer Fälligkeit zurückgestellt. Die zu erwartenden Steuern auf den Bewertungsdifferenzen zwischen Konzern- und Steuerwerten werden zu den jeweils erwartenden Gewinnsteuersätzen für die Gesellschaften zurückgestellt. Die Veränderung für diese latenten Steuern erfolgt über den Steueraufwand. Die aktiven latenten Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und aus temporären Bewertungsdifferenzen werden nur dann aktiviert, wenn diese mit grosser Wahrscheinlichkeit aufgrund zukünftiger Gewinne genutzt werden können.
Bystronic fällt in den Anwendungsbereich der OECD BEPS 2.0 Pillar Two Model Rules. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE ETR (effektiven Steuersatzes nach GloBE) sind die quantitativen Auswirkungen der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetzgebung noch nicht abschliessend einschätzbar. Da zahlreiche Länder die Einführung aufgeschoben haben und die Auswirkungen der Bestimmung noch nicht abschliessend einschätzbar sind, wurden keine Anpassung der latenten Steuern vorgenommen. Da die Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, besteht im Berichtsjahr kein Einfluss auf die laufenden Ertragssteuern. Grossmehrheitlich dürften zukünftig die Safe Harbour Rules zur Anwendung kommen. Trotzdem könnten sich selbst für Unternehmen mit einem effektiven Steuersatz von über 15% steuerliche Auswirkungen ergeben. Bystronic beobachtet die weiteren Entwicklungen und arbeitet derzeit mit Steuerexperten zusammen, welche sie bei der Auswirkungsanalyse unterstützen.
1.6 Ergebnis je Aktie
CHF |
2023 |
|
2022 |
|
|
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Jahresergebnis Anteil Aktionäre Bystronic AG |
41’947’000 |
|
36’584’000 |
|
Durchschn. Anzahl Namenaktien A (nom. CHF 2.00) |
1’825’567 |
|
1’825’040 |
|
Durchschn. Anzahl Namenaktien B (nom. CHF 0.40) |
1’215’000 |
|
1’215’000 |
|
Ergebnis je Namenaktie A in CHF (verwässert/unverwässert) |
20.28 |
|
17.69 |
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Ergebnis je Namenaktie B in CHF (verwässert/unverwässert) |
4.06 |
|
3.54 |
|
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Aktienbezogene Vergütungen führen zu keiner Verwässerung des Ergebnisses je Aktie.
Rechnungslegungsgrundsätze
Das Ergebnis je Aktienkategorie wurde aus dem Anteil des Jahresergebnisses, der auf die Aktionäre der Bystronic AG auf der Grundlage ihres Anteils am Aktienkapital entfällt, und der durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien (ausgegebene Aktien abzüglich Aktien im Eigenbesitz) ermittelt.