Geschäfts­bericht 2023

3 Finanzierung und Risikomanagement

3.1 Flüssige Mittel und Wertschriften

Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Bankguthaben, Festgelder sowie verzinsliche Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von maximal 90 Tagen.

Die Wertschriften umfassen Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen.

3.2 Eigenkapital

Aktienkapital

Das Aktienkapital von CHF 4.1 Mio. ist unterteilt in 1ʼ827ʼ000 Namenaktien A zum Nennwert von je CHF 2.00 und in 1ʼ215ʼ000 Namenaktien B zum Nennwert von je CHF 0.40.

Eigene Aktien/aktienbasierte Vergütungen

Mio. CHF

 

 

31.12.2023

 

31.12.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestand eigener Aktien

 

 

 

 

 

 

Namenaktien A

Anzahl

 

2’093

 

1’951

 

Durchschnittlicher Einstandspreis

CHF

 

768

 

1’145

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb für Beteiligungsprogramm

 

 

2023

 

2022

 

Namenaktien A

Anzahl

 

1’000

 

1’000

 

Durchschnittlicher Einstandspreis

CHF

 

504

 

981

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgabe eigener Aktien

 

 

2023

 

2022

 

An Verwaltungsrat, Konzernleitung und weitere Mitglieder des Managements

Anzahl

 

858

 

864

 

Durchschnittlicher Transaktionspreis 1

CHF

 

663

 

911

 

Geldwert

Mio. CHF

 

0.6

 

0.8

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Der Transaktionspreis entsprach jeweils dem Marktwert.

Die Grundvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt in bar und in Aktien (jeweils ca. 50%). Die Aktien sind mit einer vierjährigen Sperrfrist belegt. Für die Berechnung der Aktienzuteilung des Verwaltungsrats werden weder Abschläge noch Leistungskomponenten berücksichtigt. Es wird der Durchschnittskurs über drei Monate vom 1. November bis 31. Januar der entsprechenden Amtsperiode verwendet.

Für die Mitglieder der Konzernleitung wurde im Berichtsjahr ein neuer Long-Term Incentive (LTI) Plan eingeführt. Es handelt sich um einen Performance Share Unit Plan (PSU). Ein PSU berechtigt die Planteilnehmenden zum Erhalt einer Aktie in der Zukunft, sofern zum Ende des Vesting-Zeitraums bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Anzahl der zugeteilten PSU beruht auf dem arbeitsvertraglich zugesicherten Ziel-LTI-Wert. Dieser beträgt für sämtliche Mitglieder der Konzern­leitung einschliesslich des CEO 20% der Gesamt-Zielvergütung. Der Ziel-LTI-Wert dividiert durch den Zeitwert (Fair Value) der PSU am Tag der Zuteilung ergibt die Anzahl der zugeteilten PSU, wobei Bruchteile jeweils auf die nächste ganze Zahl aufgerundet werden. Der Zeitwert der PSU wird durch eine spezialisierte Beratungs­firma und nach international anerkannten Methoden ermittelt. Die Zuteilung erfolgt jeweils zum 1. April, erstmals im Berichtsjahr. Die zugeteilten PSU vesten nach Ablauf von drei Jahren; pro gevestete PSU hat der Plan-Teilnehmende Anrecht auf eine Namenaktie A der Bystronic AG. Wie viele PSU tatsächlich vesten, hängt von der Erfüllung von zwei bestimmten Leistungszielen über den drei-jährigen Performance-Zeitraum ab. Die ersten Aktienzuteilungen im Rahmen dieses Plans werden im Jahr 2026 übertragen. Nähere Informationen zum Plan sind im Vergütungsbericht enthalten.

Für den CEO bestand bis Ende 2022 eine aufgeschobene aktienbasierte Leistungs­komponente (Long-Term Incentive). Der einzige Leistungsparameter war das Ergebnis je Aktie (EPS) des laufenden Geschäftsjahrs, wobei die Aktienzuteilung im Folgejahr erfolgte. Abhängig von der tatsächlichen EPS-Zielerreichung konnte der Geldwert der Aktienzuteilung zwischen 0% und maximal 150% (Cap) des Ziel-LTI-Werts variieren; der errechnete Geldwert wurde zur Bestimmung der Anzahl zugeteilter Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 1. November der laufenden bis 31. Januar der folgenden Periode dividiert, wobei ein Abschlag von 10% eingeräumt wurde. Voraussetzung für eine Aktienzuteilung war ein zum Zuteilungs­zeitpunkt ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Die übertragenen Aktien bleiben während vier Jahren gesperrt. Bei Invalidität, Todesfall oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach einem Kontrollwechsel entfällt die Sperrfrist.

Die restlichen Mitglieder der Konzernleitung waren bis Ende 2022 berechtigt, am aktienbasierten LTI-Programm zu partizipieren. Es handelte sich um einen Restricted Share Unit (RSU) Plan. Der Ziel-LTI-Wert betrug für die Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) 15% der Gesamtzielvergütung. Die erstmalige Zuteilung von Aktienanrechten (RSU) erfolgte Ende März 2018. Abhängig von der tat­säch­lichen EPS-Zielerreichung im Vorjahr konnte der Geldwert der RSU-Zuteilung zwischen 100% und maximal 150% (Cap) des Ziel-LTI-Werts variieren; der errechnete Geldwert wurde zur Bestimmung der Anzahl zugeteilter RSU mit dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 1. November der vorgängigen bis 31. Januar der laufenden Periode dividiert, wobei kein Abschlag eingeräumt wurde. Die RSU unter­liegen einer Vesting-Periode von drei Jahren, die am Tag der Zuteilung beginnt und am Tag der Unverfallbarkeit endet. Die Umwandlung der unverfallbaren RSU in Aktien der Bystronic AG (Umwandlung im Verhältnis 1:1) erfolgt zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit, sofern zu diesem Zeitpunkt ein fortlaufendes Beschäftigungs­verhältnis gegeben ist. Über die an den Planteilnehmer übertragenen Aktien kann der Planteilnehmer frei verfügen. Sie lauten auf den Planteilnehmer und sind mit Stimm- und Dividendenrechten verbunden. Die letzten Aktienzuteilungen an die Mitglieder der Konzernleitung (exkl. CEO) unter dem RSU Plan werden im April 2025 übertragen. Eine vollständige Übersicht über die laufenden RSU Pläne ist im Vergütungsbericht enthalten.

Der RSU Plan kommt weiterhin für ausgewählte Führungskräfte zur Anwendung.

Für den aktienbasierten Vergütungsanteil wurde für das Berichtsjahr ein Personalaufwand in der Höhe von CHF 1.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.) erfasst.

Vergütung und Aktienbesitz

Die Vergütung an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung ist im Vergütungs­bericht ausgewiesen, der einen integralen Bestandteil dieses Geschäftsberichts bildet. Deren Beteiligungen an der Bystronic AG sind im Anhang zur Jahresrechnung der Bystronic AG dargestellt.

Nicht ausschüttbare Reserven

Am Ende des Berichtsjahres umfassten die Reserven der Holding Gesellschaft Bystronic AG einen nicht ausschüttbaren Betrag von CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 3.1 Mio.). Dieser Betrag bestand aus CHF 1.6 Mio., die mit dem Besitz von eigenen Aktien verbunden waren (Vorjahr: CHF 2.2 Mio.), und aus nicht ausschüttbaren Reserven von CHF 0.8 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.).

Rechnungslegungsgrundsätze

Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten erfasst. Der Bestand an eigenen Aktien wird als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den Kapitalreserven zugeschrieben.

Aktienbezogene Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzern­leitung werden im Zeitpunkt der Zuteilung zum Tageswert bewertet und in der Periode der Leistungserbringung dem Personalaufwand belastet.

3.3 Finanzergebnis

Mio. CHF

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

Finanzertrag

7.7

 

3.3

 

Finanzaufwand

–7.0

 

–6.0

 

Total Finanzergebnis

0.7

 

–2.7

 

 

 

 

 

 

Der Finanzertrag enthält Zinserträge von CHF 6.5 Mio. (Vorjahr: CHF 3.2 Mio.), eine positive Performance auf den Anlagen der Arbeitgeberbeitragsreserve von CHF 0.9 Mio. sowie einen Wertschriftenerfolg von CHF 0.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.). 

Der Finanzaufwand beinhaltet Zins- sowie Währungsabsicherungskosten für die Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften in Fremdwährung von CHF 5.7 Mio. (Vorjahr CHF 3.5 Mio.) sowie Währungsver­luste von CHF 1.3 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.) aus der Bewertung von flüssigen Mitteln, kurzfristigen Darlehen zwischen den Konzern­gesellschaften und weiteren finanziellen Vermögens­werten. Im Vorjahr wurde zusätzlich eine negative Performance auf den Anlagen der Arbeitgeberbeitragsreserve von CHF 1.2 Mio. erzielt.

3.4 Operatives Leasing

Fälligkeit operativer Leasingverträge in Mio. CHF

31.12.2023

 

31.12.2022

 

 

 

 

 

 

Unter 1 Jahr

6.0

 

5.3

 

1 bis 5 Jahre

7.1

 

6.8

 

Total operative Leasingverträge

13.2

 

12.1

 

 

 

 

 

 

3.5 Weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen und verpfändete Aktiven

Am Bilanzstichtag sowie im Vorjahr bestanden keine weiteren nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen und keine verpfändeten Aktiven. 

3.6 Finanzielles Risikomanagement

Durch ihre Geschäftstätigkeit ist Bystronic insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung von Bystronic entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften von Bystronic verbindlich.

Risiko

 

Quelle

 

 

Risikobewirtschaftung

 

 

 

 

 

 

Währungsrisiken

 

Bystronic ist international tätig und daher Währungsrisiken ausgesetzt, die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns haben können.

 

Natürliche Absicherung der Zahlungsströme (sog. Natural Hedging), indem Wareneinkäufe in derselben Währung wie Verkäufe getätigt werden.

Reduzierung der Währungsrisiken durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreditrisiken aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen

 

Das Kreditrisiko besteht darin, einen finanziellen Verlust zu erleiden, falls eine Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Kreditrisiken können auf Forderungen, Finanzanlagen, Guthaben bei Finanzinstituten, Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten bestehen.

 

Regelmässige Überprüfung der unabhängigen Ratings von Finanzinstituten.

Weitere Reduzierung von allfälligen Risiken auf flüssigen Mitteln, indem nicht eine einzelne Bank, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden.

Minderung von Klumpenrisiken bei Forderungen und Finanzanlagen durch eine breite geografische Streuung und hohe Anzahl von Kunden.

Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden unter Berücksichtigung von spezifischen Prüfungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liquiditätsrisiko

 

Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus dem Risiko, finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen zu können.

 

Das vorsichtige Liquiditätsmanagement schliesst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die permanent überwacht werden, sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch Kreditlinien ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrisiko

 

Ein Zinsrisiko kann von Veränderungen zukünftiger Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und bei zinsbedingten Risiken bei Änderungen des Marktwerts entstehen.

 

Bystronic verfügt über keine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von starken Veränderungen des Zinsumfelds wesentlich beeinflusst würden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umrechnungskurse

 

 

 

 

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

Währung

 

Einheit

 

31.12.2023

 

31.12.2022

 

2023

 

2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

 

1

 

0.9260

 

0.9847

 

0.9759

 

1.0064

 

USD

 

1

 

0.8380

 

0.9232

 

0.9028

 

0.9539

 

CNY

 

100

 

11.7948

 

13.3823

 

12.7711

 

14.2287

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

Mio. CHF

31.12.2023

 

31.12.2022

 

 

 

 

 

 

Kontrakt- oder Nominalwerte (brutto)

317.4

 

407.4

 

Positive Wiederbeschaffungswerte

10.3

 

12.1

 

Negative Wiederbeschaffungswerte

1.6

 

2.8

 

 

 

 

 

 

Die Kontrakte wurden zur Absicherung von Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit in verschiedenen Währungen abgeschlossen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Sämtliche offenen Derivate werden per Bilanzstichtag zum Marktwert erfasst und in der Bilanz unter sonstigen Forderungen oder sonstigen Verbindlichkeiten brutto ausgewiesen. Wertveränderungen von Derivaten zur Absicherung von bilanzierten Grundgeschäften werden analog zum Grundgeschäft verbucht. Wertver­änderungen von Derivaten zur Absicherung zukünftiger Geldflüsse werden bis zur Abwicklung des Grund­geschäfts erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Zeitpunkt der Bilanzierung des Grund­geschäfts wird der im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust in die Erfolgsrechnung übertragen.

4 Konzernstruktur 2 Investiertes Kapital