Corporate Governance Bericht
Die nachfolgenden Ausführungen richten sich nach der seit 31. Dezember 2023 gültigen Richtlinie der Schweizer Börse betreffend Informationen zur Corporate Governance. Die Bystronic AG orientiert sich ausserdem an den Prinzipien des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse und setzt diese entsprechend ihrer Grösse und Struktur um. Sie beachtet in jedem Fall die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und hält ihre Mitarbeitenden zu deren Befolgung an.
Viele der nachfolgenden Informationen stammen aus den Statuten oder dem Organisationsreglement der Bystronic AG. Diese beiden Dokumente sind auf der Website der Bystronic AG einsehbar.
1 Konzernstruktur und Aktionariat
1.1 Konzernstruktur
Die Bystronic Gruppe umfasste am 31. Dezember 2023 den einzigen Geschäftsbereich Bystronic. Die Bystronic AG mit Sitz in Zürich hält direkt oder indirekt Beteiligungen an den im Finanzbericht unter Ziffer 4.3 aufgeführten Gesellschaften.
Die Bystronic AG ist die einzige kotierte Gesellschaft. Die Bystronic Namenaktie A (Valorennummer 24401750 und ISIN CH0244017502) ist an der Schweizer Börse kotiert. Die Börsenkapitalisierung (Namenaktien A) per 31. Dezember 2023 belief sich auf CHF 870ʼ565ʼ500, die Gesamtkapitalisierung (Namenaktien A und Namenaktien B) auf CHF 986ʼ355ʼ000.
1.2 Bedeutende Aktionäre
Gemäss den der Gesellschaft gestützt auf Art. 120 ff. FinfraG gemachten Offenlegungsmeldungen hält per Bilanzstichtag die Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry mehr als 3% der Stimmrechte der Bystronic AG. Die Mitglieder der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry sind im Finanzbericht im Anhang zur Jahresrechnung Bystronic AG aufgeführt. Am 3. Juni 2023 erfolgte eine Offenlegungsmeldung in Bezug auf eine Änderung in der Zusammensetzung der Aktionärsgruppe aufgrund eines Todesfalls mit Erbgang. Offenlegungsmeldungen können der Website der Schweizer Börse entnommen werden. Am 31. Dezember 2023 belief sich der Anteil der Stimmrechte der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry an der Bystronic AG auf 51.0%. Dabei ist berücksichtigt, dass die eigenen Aktien nicht stimmberechtigt sind und von den total ausstehenden Aktien in Abzug gebracht wurden.
1.3 Kreuzbeteiligungen
Die Bystronic AG hat keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften, die 5% der Stimmrechte oder des Kapitals überschreiten.