Geschäfts­bericht 2023

5 Übrige Ausweise

5.1 Personalvorsorge­einrichtungen

Mio. CHF

Bilanz 31.12.2023

 

Bilanz 31.12.2022

 

Ergebnis im Personal- aufwand 2023

 

Ergebnis im Finanz- ergebnis 2023

 

Ergebnis im Personal- aufwand 2022

 

Ergebnis im Finanz- ergebnis 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitgeberbeitragsreserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Patronale Vorsorgeeinrichtung Bystronic

16.0

 

20.4

 

–5.3

 

0.9

 

 

 

–1.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Arbeitgeberbeitragsreserve besteht kein Verwendungsverzicht. Im Berichts­jahr wurden Pensionskassenbeiträge von CHF 5.3 Mio. mit der Arbeitgeberbeitrags­reserve verrechnet (Vorjahr: keine). Die Verwendung der Arbeitgeberbeitrags­reserve der Bystronic Laser AG führte zu einem geringeren Personalaufwand in ihrem statutarischen Abschluss. In gleicher Höhe führte dies in der Konzern­rechnung zu einer Reduktion der Finanzanlagen und zu einem zusätzlichen Personalaufwand. Der Nettoeffekt auf die Konzernrechnung ist null. Die Veränderung von CHF 0.9 Mio. ergibt sich aus der positiven Performance der Vermögens­anlage, welche dem Finanzerfolg zugewiesen wurde. Im Vorjahr wurde eine negative Performance von CHF 1.2 Mio. erzielt.

Mio. CHF

Über- / Unter- deckung 31.12.2023

 

Wirtschaft- licher Anteil 31.12.2023

 

Wirtschaft- licher Anteil 31.12.2022

 

Umrech- nungs- diffe- renzen/ Verbrauch 2023

 

Verände- rung zum VJ erfolgs- wirksam 2023

 

Auf die Periode abge- grenzte Beiträge 2023

 

Vorsorge- aufwand im Perso- nalauf- wand 2023

 

Vorsorge- aufwand im Perso- nalauf- wand 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Patronale Vorsorgeeinrichtung

3.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorsorgeeinrichtungen ohne Über-/Unterdeckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.0

 

7.0

 

6.8

 

Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung

–0.5

 

–0.5

 

–0.6

 

0.0

 

 

 

0.8

 

0.8

 

0.8

 

Total

2.7

 

–0.5

 

–0.6

 

0.0

 

 

 

7.7

 

7.7

 

7.7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Vorjahr betrugen die Netto-Überdeckung CHF 2.4 Mio. und die auf die Periode abgegrenz­ten Beiträge CHF 7.7 Mio.

Die ausgewiesene Überdeckung aus freien Reserven der patronalen Vorsorge­einrichtung ist nicht zur wirt­schaftlichen Verwendung durch den Konzern vorgesehen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden Bestimmungen und Gepflogenheiten. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in einer Periode geschuldeten Zahlungen an die Träger der Vorsorge sowie den laufenden Aufwand für die Erfüllung der übrigen Vorsorge­pläne. Die privaten Vorsorge­pläne in der Schweiz sind zur Bildung von Alters­guthaben mit Umwandlung in feste Altersrenten und mit ergänzenden Risiko­leistungen ausgestaltet. Tatsächliche wirtschaftliche Auswirkungen von Vorsorge­plänen auf das Unternehmen werden auf den Bilanzstichtag berechnet. Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt dann, wenn dieser für den künftigen Vorsorgeaufwand der Gesellschaft verwendet wird. Eine wirt­schaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Gesondert bestehende, frei verfügbare Arbeitgeber­beitragsreserven sind als Aktivum erfasst. Die Differenz zwischen den jährlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen und Verpflichtungen sowie die Verände­rung der Arbeitgeberbeitragsreserve wird über die Erfolgsrechnung erfasst.

Die Arbeitnehmer der Schweizer Konzerngesellschaften sind in der «GEMINI Sammelstiftung» versichert. Diese Vorsorgeeinrichtung ist rechtlich unabhängig und wird aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten provisorischen Jahresrechnung der Pensionskasse.

Einige Gesellschaften im Ausland verfügen über lokale Vorsorgeeinrichtungen. Diese werden bezüglich Rechnungslegung gleich behandelt wie der Schweizer Plan, d.h. grundsätzlich werden die bezahlten Beträge als Aufwand verbucht. Die Ermittlung der Über- oder Unterdeckung erfolgt nach versicherungsmathematischen Ansätzen.

5.2 Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

Bei Bystronic bestanden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften.

Bericht der Revisionsstelle 4 Konzernstruktur