Geschäfts­bericht 2022

Vergütungsbericht

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht legt die Vergütungsgrundsätze, Vergütungsprogramme sowie den Governance-Rahmen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Konzernleitung der Bystronic Gruppe dar. Ferner enthält der Bericht detaillierte Informationen zu den Vergütungsprogrammen und ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2022/2023 und an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022.

Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)1, der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse.

  1. In Kraft bis 31. Dezember 2022, ab 1. Januar 2023 aufgehoben und ersetzt durch das revidierte Aktienrecht.

1 Vergütung auf einen Blick

1.1 Vergütung des Verwaltungsrats

Die Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats (VR), bestehend aus sieben Mitgliedern, setzt sich für die Wahlperiode 2022/2023 wie rechts dargestellt zusammen und kommt spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 zur Auszahlung.

Die Aktien bleiben ab dem Zeitpunkt der Übertragung während vier Jahren gesperrt. Insgesamt werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats 719 Namenaktien A zum Kurs CHF 665.63 (Durchschnittskurs vom 1. November 2022 bis 31. Januar 2023) übertragen werden.

Um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion zu gewährleisten, enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsabhängigen Elemente.

Die Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats für die Wahlperiode 2022/2023 liegen CHF 0.15 Mio. unter dem von den Aktionären gewährten Maximalbetrag von CHF 1.30 Mio.

1.2 Vergütung der Konzernleitung

Die Konzernleitung umfasst im Berichtsjahr acht Mitglieder. Die Zusammensetzung ist während des Berichtsjahrs unverändert geblieben. Gesamtvergütung und Nebenleistungen der Konzernleitung setzen sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt zusammem:

Folgende Grafik weist die Zielerreichungsgrade bezüglich des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) 2022 für die Mitglieder der Konzernleitung aus:

Die maximale Höhe («Cap») der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt 0%. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad von nur 49% (Anspruch aufgrund Zielerreichung in Prozent der vertraglich vereinbarten Zielhöhe) ist primär darauf zurückzuführen, dass sowohl in Bezug auf den Leistungsparameter «Betriebsergebnis (EBIT) Bystronic Gruppe» als auch auf «Betrieblicher Free Cashflow Bystronic Gruppe» der Schwellenwert, bei welchem die Bonusberechtigung beginnt, nicht erreicht wurde. Hingegen wurde das Ziel in Bezug auf «Nettoumsatz Bystronic Gruppe» lediglich um 5% verfehlt, was einen Zielerreichungsgrad von 88% zur Folge hatte. Die mit 20% gewichteten individuellen Ziele (inkl. ESG-Ziele) wurden übertroffen; der durchschnittliche Zielerreichungsgrad lag bei 118%.

Die maximale Höhe («Cap») der langfristigen aktienbasierten Vergütung (LTI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt für den CEO 0% und für die restlichen Mitglieder der Konzernleitung 100%, was gewichtet einen Wert von 60% ergibt. Der LTI-Gesamt-Zielerreichungsgrad 2022 von 82% (Anspruch aufgrund Zielerreichung in Prozent der vertraglich vereinbarten Zielhöhe) ergibt sich aus folgenden beiden Resultaten:

Die den aktiven und ausgeschiedenen Mitgliedern der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 gewährte Gesamtvergütung und Nebenleistungen liegen innerhalb des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags. 

  1. Der Anteil für ausgeschiedene Mitglieder der Conzzeta Konzernleitung beträgt CHF 373 Tsd. Sie hatten ihr Amt im April 2021 niedergelegt.
2 Governance-Rahmen zur Vergütung 10 Handelssperrzeiten