Geschäfts­bericht 2022

4 Vergütung im Geschäftsjahr

4.1 Vergütung des Verwaltungsrats für die Wahlperiode 2022/2023

An der ordentlichen Generalversammlung vom 26. April 2022 wurde für den Verwaltungsrat ein maximaler Betrag von CHF 1.30 Mio. als Gesamtvergütung und Nebenleistungen für die Wahlperiode 2022/2023 genehmigt; die tatsächliche Gesamtvergütung und Nebenleistungen der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt CHF 1.15 Mio. (Vorjahr CHF 1.16 Mio.).

Im Berichtsjahr wurden keine Darlehen oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder ihnen nahestehende Dritte gewährt.

Die folgenden Tabellen weisen die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder für die Wahlperioden 2022/23 (7 Mitglieder) und 2021/22 (7 Mitglieder) aus.

Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Wahlperiode 2022/2023

VR-Vergütung Wahlperiode 2022/2023

Basishonorar in bar

 

Basishonorar in Aktien

1

Komitee-Honorar

 

Neben- leistungen

 

Gesamt- vergütung und Nebenleistungen

2

 

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

 

Dr. Heinz O. Baumgartner Präsident des Verwaltungsrats

175.0

 

175.1

 

15.0

 

43.7

 

408.8

 

 

Dr. Roland Abt Präsident Auditkomitee

45.0

 

50.6

 

40.0

3

12.1

 

147.7

 

 

Dr. Matthias Auer Mitglied Auditkomitee

45.0

 

50.6

 

15.0

 

9.7

 

120.3

 

 

Inge Delobelle

45.0

 

50.6

 

0.0

 

5.0

 

100.6

 

 

Urs Riedener Präsident Personalkomitee

45.0

 

50.6

 

30.0

 

18.2

 

143.8

 

 

Jacob Schmidheiny

45.0

 

50.6

 

0.0

 

8.8

 

104.4

 

 

Robert F. Spoerry Mitglied Personalkomitee

45.0

 

50.6

 

15.0

 

9.5

 

120.1

 

 

Total

445.0

 

478.7

 

115.0

 

107.0

 

1’145.7

 

 

1 Insgesamt werden dem Verwaltungsrat 719 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 665.63 übertragen; die übertragenen Aktien bleiben während 4 Jahren gesperrt.

  Per 25. April 2022 wurden insgesamt 488 Aktien von derzeitigen und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats entsperrt; diese waren im Jahr 2018 übertragen worden.

2 Die gesamte Vergütung wird dem Verwaltungsrat spätestens 10 Tage nach der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2023 ausbezahlt.

3 Der Übergang von Conzzeta zu Bystronic bedarf der Steuerung operativer Vorgänge durch den Verwaltungsrat. Zur Abgeltung dieser Zusatzaufwände hat der Verwaltungsrat dem Mitglied Dr. Roland Abt ein Zusatzhonorar von CHF 10 Tsd. gewährt.

  Dr. Roland Abt amtet seit 2022 als Präsident des Stiftungsrates der Pensionskasse Conzzeta. In dieser Funktion hatte er Anspruch auf ein Jahreshonorar von CHF 15 Tsd. brutto, welches im ausgewiesenen Betrag nicht enthalten ist.

Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Wahlperiode 2021/2022

VR-Vergütung Wahlperiode 2021/2022

Basishonorar in bar

 

Basishonorar in Aktien

1

Komitee-Honorar

 

Neben- leistungen

 

Gesamt- vergütung und Nebenleistungen

2

 

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

 

Ernst Bärtschi Präsident des Verwaltungsrats

175.0

 

175.1

 

0.0

 

39.1

 

389.2

 

 

Dr. Roland Abt Präsident Auditkomitee

45.0

 

51.1

 

40.0

3

19.1

 

155.2

 

 

Dr. Matthias Auer Mitglied Auditkomitee

45.0

 

51.1

 

15.0

 

9.7

 

120.8

 

 

Dr. Heinz O. Baumgartner Mitglied Personalkomitee

45.0

 

51.1

 

15.0

 

16.2

 

127.3

 

 

Urs Riedener Präsident Personalkomitee

45.0

 

51.1

 

30.0

 

18.0

 

144.1

 

 

Jacob Schmidheiny

45.0

 

51.1

 

0.0

 

8.8

 

104.9

 

 

Robert F. Spoerry Mitglied Personalkomitee

45.0

 

51.1

 

15.0

 

9.5

 

120.6

 

 

Total

445.0

 

481.7

 

115.0

 

120.4

 

1’162.1

 

 

1 Insgesamt wurden dem Verwaltungsrat 377 Aktien zum Durchschnittskurs von CHF 1'278.40 übertragen; die übertragenen Aktien bleiben während 4 Jahren gesperrt.

  Per 26. April 2021 wurden insgesamt 739 Aktien von derzeitigen und ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats entsperrt; diese waren im Jahr 2017 übertragen worden.

2 Die gesamte Vergütung wurde dem Verwaltungsrat im April 2022 ausbezahlt.

3 Der Übergang von Conzzeta zu Bystronic bedurfte der Steuerung operativer Vorgänge durch den Verwaltungsrat. Zur Abgeltung dieser Zusatzaufwände hat der Verwaltungsrat dem Mitglied Dr. Roland Abt ein Zusatzhonorar von CHF 10 Tsd. gewährt.

4.2 Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022

Für das Geschäftsjahr 2022 erhielten die aktiven und ausgeschiedenen Mitglieder der Konzernleitung eine Gesamtvergütung und Nebenleistungen von insgesamt CHF 4.7 Mio. (Vorjahr: 7.7 Mio.). Damit wurde die an der ordentlichen Generalversammlung vom April 2021 genehmigte maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung von CHF 6.8 Mio. eingehalten.

Der durchschnittliche Zielerreichungswert des Short-Term Incentive (STI) 2022 aller aktiver Mitglieder der Konzernleitung liegt aufgrund der finanziellen und individuellen Resultate 2022 51% unter dem Zielwert (Vorjahr: 22% über dem Zielwert).

Die kurzfristige variable Vergütung 2022 beträgt bei den aktiven Mitgliedern der Konzernleitung zwischen 16% und 28% des fixen Basissalärs (Vorjahr: zwischen 32% und 77%) respektive zwischen 39% und 68% der vertraglich vereinbarten variablen Zielvergütung (Vorjahr: zwischen 98% und 142%).

Der EPS-Faktor, der für den CEO den Geldwert der Aktienzuteilung bestimmt, wird aufgrund des Ergebnisses im Berichtsjahr berechnet und beträgt 0% (Vorjahr: 117%). Der EPS-Faktor, der für die restlichen aktiven Mitglieder der Konzernleitung den Geldwert der RSU-Zuteilung bestimmt, wird aufgrund des Ergebnisses im Vorjahr berechnet und beträgt 120%.

Zum 31. Dezember 2022 bestanden keine laufenden Darlehens- oder Kreditverträge zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern der Konzernleitung oder ihnen nahestehenden Dritten.

Die folgenden Tabellen weisen die Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Berichtsjahr und im Vorjahr aus. Die Tabelle für das Vorjahr weist die anteilige Jahresvergütung für die Konzernleitung der Bystronic Gruppe vom 22. April 2021 bis 31. Dezember 2021, für die ausgeschiedene Konzernleitung der Conzzeta Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 sowie die höchste Einzelvergütung aus.

Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022

Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022

Fixe Vergütung

 

Variable Vergütung

 

Nebenleistungen

 

Gesamt- vergütung und Neben- leistungen

 

Basissalär

 

Kurzfr. variable Vergütung

 

Langfr. aktienbasierte Vergütung

 

Sozial- versicherung und Vorsorge

1

Zulagen

 

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

Aktive Konzernleitung (8 Mitglieder) 2

2’327.8

 

528.3

3

543.3

4

519.6

 

390.2

 

4’309.2

 

Ausgeschiedene Konzernleitung (2 Mitglieder) 5

180.8

 

75.3

 

45.2

 

46.0

 

25.9

 

373.2

 

Total aktive und ausgeschiedene Konzernleitung

2’508.6

 

603.6

 

588.5

 

565.6

 

416.1

 

4’682.4

 

Höchster Einzelbetrag: CEO, A. Waser

533.2

 

150.9

3

0.0

6

154.9

 

29.4

 

868.4

 

1 Die Angaben beinhalten sämtliche Arbeitgeberbeiträge zu obligatorischen und überobligatorischen Sozialversicherungen. Aufgrund der sozialen Ausgestaltung von staatlichen Versicherungssystemen ist ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Beiträge mit keinen Leistungen für die einzelnen Betroffenen verbunden.

2 Die vertraglich vereinbarten Gesamt-Zielvergütungen der Mitglieder der Konzernleitung (einschliesslich CEO) wurden im Berichtsjahr einmalig mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst.

  Ein Mitglied wurde zum 1. Januar 2022 in die Konzernleitung berufen. Die Zusammensetzung der Konzernleitung blieb während des Berichtsjahrs unverändert.

3 Die Angaben beziehen sich auf die voraussichtliche variable Vergütung für das Berichtsjahr (Auszahlung erfolgt im Folgejahr).

4 Die Angabe bezieht sich auf die im Berichtsjahr zugeteilten Restricted Share Units (RSU). Der aufgrund des Ergebnisses im Vorjahr berechnete EPS-Faktor betrug 120%; bei einem Zuteilungskurs von CHF 1‘278.40 ergab sich eine Zuteilung per 1. April 2022 von insgesamt 425 RSU; die RSU sind für 3 Jahre verfallbar.

  Im Berichtsjahr wurden insgesamt 187 Restricted Share Units von aktiven Mitgliedern der Konzernleitung unverfallbar; die RSU waren im Jahr 2019 zugeteilt worden. 83 RSU wurden durch eine Barzahlung anstelle einer Aktienübertragung beglichen.

5 Die Arbeitsverträge von zwei Mitgliedern der im April 2021 ausgeschiedenen Conzzeta Konzernleitung sind per 31.03.2022 ausgelaufen. Die Angaben beziehen sich auf das reguläre, fixe Basissalär sowie auf den anteiligen Anspruch auf die kurzfristige und langfristige variable Vergütung. Die Angabe unter «Zulagen» beinhaltet eine Sonderentschädigung für Verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der Conzzeta Kadervorsorge im Umfang von CHF 14.5 Tsd.

6 Die Angabe bezieht sich auf den Restricted Share Plan (RSP). Der aufgrund des Ergebnisses im Berichtsjahr berechnete EPS-Faktor im Restricted Share Plan beträgt 0%, womit der Anspruch des CEO auf Aktienzuteilung entfällt.

  Per 25. März 2022 wurden 118 Aktien des CEOs entsperrt. Die Aktien sind ihm im Jahr 2018 übertragen worden.

Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021

An der Generalversammlung vom 21. April 2021 wurde die Konzernleitung der Conzzeta Gruppe durch die neue Konzernleitung der Bystronic Gruppe abgelöst. Die nachfolgende Übersichtstabelle dokumentiert die anteilige Jahresvergütung der derzeitigen Bystronic Konzernleitung ab dem 22. April 2021 sowie die Vergütung der ausgeschiedenen Conzzeta Konzernleitung für das gesamte Geschäftsjahr 2021 respektive bis zum Ende des Arbeitsvertrages des entsprechenden Mitglieds. Die Jahresvergütung des derzeitigen CEO (Alex Waser) ist anteilig für die Periode vom 1. Januar bis 21. April 2021 im Total der ausgeschiedenen Konzernleitung und für das restliche Jahr im Total der derzeitigen Konzernleitung enthalten.

Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021

Vergütung Konzernleitung Geschäftsjahr 2021

Fixe Vergütung

 

Variable Vergütung

 

Nebenleistungen

 

Gesamt- vergütung und Neben- leistungen

 

Basissalär

 

Kurzfr. variable Vergütung

4

Langfr. aktien- basierte Vergütung

 

Sozialversicherung und Vorsorge

9

Zulagen

 

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

CHF Tsd.

 

Derzeitige Konzernleitung (ab 22.04.2021, 7 Mitglieder) 1

1’455.0

 

680.1

 

316.3

7

403.3

 

279.7

 

3’134.4

 

Ausgeschiedene Konzernleitung (6 Mitglieder) 2

1’824.6

 

1’477.4

5

590.3

8

419.2

 

254.9

10

4’566.4

 

Total derzeitige und ausgeschiedene Konzernleitung

3’279.6

 

2’157.5

 

906.6

 

822.5

 

534.6

 

7’700.8

 

Höchster Einzelbetrag: ausgeschiedener CEO, M. Willome 3

634.3

 

728.6

6

253.7

 

145.7

 

77.4

11

1’839.7

 

1 Die vertraglich vereinbarten Gesamt-Zielvergütungen der Mitglieder der derzeitigen Konzernleitung (einschliesslich CEO) wurden im Jahr 2021 einmalig mit Wirkung zum 01.01.2021 angepasst. Ein Mitglied war der Unternehmung per 1. Mai 2021 beigetreten.

2 Die Beträge beinhalten die anteiligen Jahresvergütungen an den derzeitigen CEO (Alex Waser) für die Periode vom 1. Januar 2021 bis 21. April 2021 sowie an den ausgeschiedenen CEO bis zum 31.10.2021, an den ausgeschiedenen CEO FoamPartner bis zum 31.03.2021 (Veräusserungsdatum FoamPartner) und an den ausgeschiedenen CEO Mammut bis zum 30.06.2021 (Veräusserungsdatum Mammut). Für die restlichen beiden Mitglieder der ausgeschiedenen Konzernleitung beinhalten die Beträge das volle Geschäftsjahr 2021; ihre Arbeitsverträge liefen zum 31.03.2022 aus.

3 Michael Willome war bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 21. April 2021 als CEO Conzzeta Group im Amt. Sein Arbeitsverhältnis mit der Unternehmung endete zum 31.10.2021.

4 Die Angaben beziehen sich auf die variable Vergütung 2021 sowie die Sonderzuteilungen aus dem Retentionsplan 1 (siehe dazu Fussnoten 5 und 6). Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgte im Jahr 2022 und entsprach exakt den ausgewiesenen Werten.

5 Inkl. Sonderzuteilung aus dem Retentionsplan 1 in der Höhe von CHF 550 Tsd.; im Rahmen des Retentionsplans 1 kamen im Jahr 2021 insgesamt Ansprüche von ausgeschiedenen Mitgliedern der Konzernleitung im Umfang von CHF 2'156 Tsd. zur Auszahlung. Die Mitglieder der ausgeschiedenen Konzernleitung hatten Anspruch auf die vertraglich vereinbarte variable Zielvergütung (100%); die Auszahlung erfolgte im Geschäftsjahr 2022 oder per Ende des Arbeitsvertrages des entsprechenden Mitglieds.

6 Inkl. Sonderzuteilung aus dem Retentionsplan 1 in der Höhe von CHF 348 Tsd.; im Rahmen des Retentionsplans 1 kamen im Jahr 2021 Ansprüche des ausgeschiedenen CEO im Umfang von CHF 1'142 Tsd. zur Auszahlung (einschliesslich Abgeltung des Konkurrenzverbots). Der ausgeschiedene CEO hatte Anspruch auf die vertraglich vereinbarte variable Zielvergütung (100%; anteilig zum Austrittsdatum); die Auszahlung erfolgte im Geschäftsjahr 2022.

7 Die Angaben beziehen sich beim derzeitigen CEO auf den Restricted Share Plan (RSP) und bei den restlichen Mitgliedern der derzeitigen Konzernleitung auf die zugeteilten Restricted Share Units (RSU) im Jahr 2021, wobei ein Mitglied aufgrund seines Eintritts bei Bystronic im Jahr 2021 noch keinen Anspruch auf RSU hatte. Der EPS-Faktor im RSP (2021) beträgt 117%; bei einem reduzierten Zuteilungskurs von CHF 1'150.56 ergab sich eine Übertragung per 1. April 2022 von 194 Aktien. Der Preisabschlag auf dem Aktienpreis ist im ausgewiesenen Betrag enthalten. Per 24. März 2021 wurden 128 Aktien des derzeitigen CEOs entsperrt. Die Aktien sind ihm im Jahr 2017 übertragen worden.

  Für das Geschäftsjahr 2020 wurde der Minimum-EPS nicht erreicht, womit der EPS-Faktor im RSU Plan 2021 100% (=Minimum) betrug; bei einem Zuteilungskurs von CHF 1'058.53 ergab sich eine Zuteilung per 1. April 2021 von insgesamt 196 RSU; die RSU sind für 3 Jahre verfallbar.

  Im Jahr 2021 wurden insgesamt 21 Restricted Share Units von Mitgliedern der derzeitigen Konzernleitung unverfallbar; die RSU waren im Jahr 2018 zugeteilt worden. Davon wurden 11 durch eine Barzahlung anstelle einer Aktienübertragung beglichen.

8 Den Mitgliedern der ausgeschiedenen Konzernleitung wurde zur Begleichung ihres Anspruchs auf LTI 2021 per Ende des Arbeitsvertrages oder im Januar 2022 (für ausgeschiedenen CEO) eine Barzahlung geleistet, welche auf dem Ziel-LTI-Wert basiert (100%; anteilig zum Austrittsdatum; Ausnahme: A. Waser – siehe Fussnote 7).

9 Die Angaben für die derzeitige Konzernleitung beinhalten sämtliche Arbeitgeberbeiträge zu obligatorischen und überobligatorischen Sozialversicherungen. Dagegen beinhalten die Angaben für die ausgeschiedenen Mitglieder der Konzernleitung ausschliesslich rentenbildende Vorsorgebeiträge des Arbeitgebers. Beiden Ansätzen ist gemein, dass aufgrund der sozialen Ausgestaltung von staatlichen Versicherungssystemen ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Beiträge mit keinen Leistungen für die einzelnen Betroffenen verbunden ist.

10 Inkl. einer einmaligen Sonderentschädigung für Verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der Conzzeta Kadervorsorge im Umfang von CHF 146 Tsd.

11 Inkl. einer einmaligen Sonderentschädigung für Verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der Conzzeta Kadervorsorge im Umfang von CHF 47 Tsd.

  1. Für die nähere Beschreibung des Retentionsplans wird auf den Vergütungsbericht 2021 verwiesen.
5 Informationen zum Aktienbesitz 3 Vergütungssystem und -elemente