8 Revisionsstelle
8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Gesetzliche Revisionsstelle der Bystronic AG ist seit 1939 die KPMG AG in Zürich bzw. deren Rechtsvorgängerin. Gemäss den internen Rotationsregeln von Bystronic, wonach das Mandat der Revisionsstelle alle 10 bis 14 Jahre neu ausgeschrieben wird, hätte 2020 eine neue Ausschreibung durchgeführt werden müssen. Aufgrund der strategischen Neuausrichtung hat das Auditkomitee in Absprache mit dem Verwaltungsrat die Ausschreibung aufgeschoben, bis die neue Struktur umgesetzt ist. Der leitende Revisor, François Rouiller, ist seit dem Geschäftsjahr 2017 für das Mandat verantwortlich. Der leitende Revisor wechselt gemäss Art. 730a Abs. 2 OR alle sieben Jahre.
Der Verwaltungsrat hat das Revisionsstellenmandat im Jahr 2022 neu ausgeschrieben. Er schlägt der ordentlichen Generalversammlung 2023 die PricewaterhouseCoopers, Zürich, als neue Revisionsstelle zur Wahl vor.
8.2 Revisionshonorar
Die Revisionsgesellschaft KPMG hat für das Berichtsjahr folgende Honorare in Rechnung gestellt:
- Revisionshonorare für Prüfung Bystronic: CHF 926ʼ000;
- zusätzliche Honorare für Organisations-, Steuer- und Rechtsberatung: CHF 207ʼ000.
8.3 Informationsinstrumente der externen Revision
Das vom Verwaltungsrat für den Aufgabenbereich Finanzen und Revision gebildete Auditkomitee beurteilt die Wirksamkeit, die Leistung, die Honorierung sowie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat einmal im Jahr darüber Bericht. Diese Beurteilung durch das Auditkomitee, insbesondere auch bezüglich der Qualität der Prüfarbeiten, erfolgt jeweils im Rahmen einer Diskussion im Anschluss an die Präsentation der Revisionsstelle zum Zwischen- und zum Abschlussaudit. Der Verwaltungsrat nimmt ohne triftigen Grund keine weitere Beurteilung vor.
Die Revisoren werden themenspezifisch zu den Sitzungen des Auditkomitees eingeladen. Im Berichtsjahr nahmen sie an allen vier Sitzungen teil. Insbesondere werden der Bericht des Zwischenaudits, der Jahresabschluss, der Management Letter und der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat zwischen Auditkomitee und Revisionsstelle besprochen. Der Vorsitzende des Auditkomitees und der CFO orientieren den Verwaltungsrat über die Berichte der Revisionsstelle, ihre eigene Beurteilung der aufgebrachten Punkte und über die getroffenen Massnahmen. Das Auditkomitee legt zuhanden des Verwaltungsrats zusammen mit den Revisoren die Prüfungsschwerpunkte fest.
Der CFO bereitet die Geschäfte in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle zur Behandlung durch das Auditkomitee und Verabschiedung durch den Verwaltungsrat vor und trifft die empfohlenen Verbesserungsmassnahmen.
Was die Non-Audit-Dienstleistungen betrifft, wird darauf geachtet, dass KPMG keine Aufträge erteilt werden, die zu einem Interessenkonflikt mit dem Prüfmandat oder zu einer Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit führen könnten.
Hinsichtlich der Informationsinstrumente der Internen Revision wird auf die Ausführungen unter vorstehender Ziffer 3.6 «Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung» verwiesen.