3 Finanzierung und Risikomanagement
3.1 Flüssige Mittel und Wertschriften
Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Bankguthaben und Festgelder mit einer Laufzeit von maximal 90 Tagen.
Die Wertschriften umfassen Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von über 90 Tagen.
3.2 Eigenkapital
Aktienkapital
Das Aktienkapital von CHF 4.1 Mio. ist unterteilt in 1ʼ827ʼ000 Namenaktien A zum Nennwert von je CHF 2.00 und in 1ʼ215ʼ000 Namenaktien B zum Nennwert von je CHF 0.40.
Eigene Aktien/aktienbasierte Vergütungen
Mio. CHF |
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31.12.2022 |
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31.12.2021 |
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Bestand eigener Aktien |
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Namenaktien A |
Anzahl |
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1’951 |
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1’815 |
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Durchschnittlicher Einstandspreis |
CHF |
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1’145 |
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1’259 |
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Erwerb für Beteiligungsprogramm |
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2022 |
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2021 |
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Namenaktien A |
Anzahl |
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1’000 |
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1’200 |
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Durchschnittlicher Einstandspreis |
CHF |
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981 |
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1’309 |
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Abgabe eigener Aktien |
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2022 |
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2021 |
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An Verwaltungsrat und Konzernleitung |
Anzahl |
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864 |
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1’314 |
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Durchschnittlicher Transaktionspreis 1 |
CHF |
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911 |
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1’232 |
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Geldwert |
Mio. CHF |
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0.8 |
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1.6 |
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1 Der Transaktionspreis entsprach jeweils dem Marktwert.
Die Grundvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt in bar und in Aktien (jeweils ca. 50%). Die Aktien sind mit einer vierjährigen Sperrfrist belegt. Für die Berechnung der Aktienzuteilung des Verwaltungsrats werden weder Abschläge noch Leistungskomponenten berücksichtigt. Es wird der Durchschnittskurs über drei Monate vom 1. November bis 31. Januar der entsprechenden Amtsperiode verwendet.
Für den CEO besteht eine aufgeschobene aktienbasierte Leistungskomponente (Long-Term Incentive LTI). Der vertraglich vereinbarte Ziel-LTI-Wert beträgt 20% der Gesamtzielvergütung. Der einzige Leistungsparameter ist das Ergebnis je Aktie (EPS) des laufenden Geschäftsjahrs. Abhängig von der tatsächlichen EPS-Zielerreichung kann der Geldwert der Aktienzuteilung zwischen 0% und maximal 150% (Cap) des Ziel-LTI-Werts variieren. Der errechnete Geldwert wird zur Bestimmung der Anzahl zugeteilter Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 1. November der laufenden bis 31. Januar der folgenden Periode dividiert, wobei ein Abschlag von 10% eingeräumt wird. Voraussetzung für eine Aktienzuteilung ist ein zum Zuteilungszeitpunkt ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Die übertragenen Aktien bleiben während vier Jahren gesperrt. Bei Invalidität, Todesfall oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach einem Kontrollwechsel entfällt die Sperrfrist.
Die restlichen Mitglieder der Konzernleitung sowie ausgewählte Konzernfunktionen sind berechtigt, am aktienbasierten LTI-Programm zu partizipieren. Es handelt sich um einen «Restricted Share Unit» (RSU) Plan. Der Ziel-LTI-Wert beträgt für die Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) 15% der Gesamtzielvergütung. Die erstmalige Zuteilung von Aktienanrechten (RSU) erfolgte Ende März 2018. Abhängig von der tatsächlichen EPS-Zielerreichung im Vorjahr kann der Geldwert der RSU-Zuteilung zwischen 100% und maximal 150% (Cap) des Ziel-LTI-Werts variieren. Der errechnete Geldwert wird zur Bestimmung der Anzahl zugeteilter RSU mit dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 1. November der vorgängigen bis 31. Januar der laufenden Periode dividiert, wobei kein Abschlag eingeräumt wird. Die RSU unterliegen einer Vesting-Periode von drei Jahren, die am Tag der Zuteilung beginnt und am Tag der Unverfallbarkeit endet. Die Umwandlung der unverfallbaren RSU in Aktien der Bystronic AG (Umwandlung im Verhältnis 1:1) erfolgt zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit, sofern zu diesem Zeitpunkt ein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis gegeben ist. Über die an den Planteilnehmer übertragenen Aktien kann der Planteilnehmer frei verfügen. Sie lauten auf den Planteilnehmer und sind mit Stimm- und Dividendenrechten verbunden.
Nähere Informationen zur aktienbasierten Vergütung sind im Vergütungsbericht enthalten.
Für den aktienbasierten Vergütungsanteil für das Berichtsjahr wurde ein Personalaufwand in der Höhe von CHF 0.8 Mio. (Vorjahr: CHF 1.6 Mio.) erfasst.
Vergütung und Aktienbesitz
Die Vergütung an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der einen integralen Bestandteil dieses Geschäftsberichts bildet. Deren Beteiligungen an der Bystronic AG sind im Anhang zur Jahresrechnung der Bystronic AG dargestellt.
Nicht ausschüttbare Reserven
Am Ende des Berichtsjahres umfassten die Reserven der Holding Gesellschaft Bystronic AG einen nicht ausschüttbaren Betrag von CHF 3.1 Mio. (Vorjahr: CHF 3.1 Mio.). Dieser Betrag bestand aus CHF 2.2 Mio., der mit dem Besitz von eigenen Aktien verbunden war (Vorjahr: CHF 2.3 Mio.) und aus nicht ausschüttbaren Reserven von CHF 0.8 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.).
Rechnungslegungsgrundsätze
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten erfasst. Der Bestand an eigenen Aktien wird als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den Kapitalreserven zugeschrieben.
Aktienbezogene Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden im Zeitpunkt der Zuteilung zum Tageswert bewertet und in der Periode der Leistungserbringung dem Personalaufwand belastet.
3.3 Finanzergebnis
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Bystronic |
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Bystronic |
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Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche |
Konzern |
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Mio. CHF |
2022 |
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2021 |
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2021 |
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2021 |
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Finanzertrag |
3.3 |
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3.3 |
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0.8 |
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4.1 |
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Finanzaufwand |
–6.0 |
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–4.2 |
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–1.3 |
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–5.4 |
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Total Finanzergebnis |
–2.7 |
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–0.9 |
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–0.5 |
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–1.4 |
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Der Finanzertrag enthält Zinserträge von CHF 3.2 Mio. (Vorjahr: CHF 0.9 Mio.) sowie einen Wertschriftenerfolg von CHF 0.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.2 Mio.). Im Vorjahr wurde zusätzlich eine positive Performance auf den Anlagen der Arbeitgeberbeitragsreserve von CHF 0.8 Mio. sowie Währungsgewinne von CHF 1.4 Mio. erzielt.
Der Finanzaufwand beinhaltet Zins- sowie Währungsabsicherungskosten (Zinsdifferenz) von CHF 3.5 Mio. (Vorjahr CHF 4.2 Mio.) für die Finanzierung von ausländischen Konzerngesellschaften in Fremdwährung, eine negative Performance auf den Anlagen der Arbeitgeberbeitragsreserve von CHF 1.2 Mio. sowie Währungsverluste von CHF 1.2 Mio. aus der Bewertung von flüssigen Mitteln, kurzfristigen Darlehen zwischen den Konzerngesellschaften und weiteren finanziellen Vermögenswerten.
3.4 Operatives Leasing
Fälligkeit operativer Leasingverträge in Mio. CHF |
31.12.2022 |
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31.12.2021 |
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Unter 1 Jahr |
5.3 |
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5.1 |
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1 bis 5 Jahre |
6.8 |
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7.1 |
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Total operative Leasingverträge |
12.1 |
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12.2 |
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3.5 Weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen und verpfändete Aktiven
Am Bilanzstichtag bestanden keine weiteren nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen und keine verpfändeten Aktiven. Im Vorjahr standen Aktiven im Wert von CHF 4.2 Mio. unter Eigentumsbeschränkung.
3.6 Finanzielles Risikomanagement
Durch ihre Geschäftstätigkeit ist Bystronic insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung von Bystronic entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften von Bystronic verbindlich.
Risiko |
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Quelle |
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Risikobewirtschaftung |
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Währungsrisiken |
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Bystronic ist international tätig und daher Währungsrisiken ausgesetzt, die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns haben können. |
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– |
Natürliche Absicherung der Zahlungsströme (sog. Natural Hedging), indem Wareneinkäufe in derselben Währung wie Verkäufe getätigt werden. |
– |
Reduzierung der Währungsrisiken durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten. |
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Kreditrisiken aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen |
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Das Kreditrisiko besteht darin, einen finanziellen Verlust zu erleiden, falls eine Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Kreditrisiken können auf Forderungen, Finanzanlagen, Guthaben bei Finanzinstituten, Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten bestehen. |
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– |
Regelmässige Überprüfung der unabhängigen Ratings von Finanzinstituten. |
– |
Weitere Reduzierung von allfälligen Risiken auf flüssigen Mitteln, indem nicht eine einzelne Bank, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden. |
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– |
Minderung von Klumpenrisiken bei Forderungen und Finanzanlagen durch eine breite geografische Streuung und hohe Anzahl von Kunden. |
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– |
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden unter Berücksichtigung von spezifischen Prüfungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit. |
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Liquiditätsrisiko |
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Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus dem Risiko, finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen zu können. |
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– |
Das vorsichtige Liquiditätsmanagement schliesst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die permanent überwacht werden, sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch Kreditlinien ein. |
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Zinsrisiko |
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Ein Zinsrisiko kann von Veränderungen zukünftiger Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und bei zinsbedingten Risiken bei Änderungen des Marktwerts entstehen. |
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– |
Bystronic verfügt über keine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von starken Veränderungen des Zinsumfelds wesentlich beeinflusst würden. |
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Umrechnungskurse
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Stichtagskurs |
Durchschnittskurs |
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Währung |
Einheit |
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31.12.2022 |
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31.12.2021 |
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2022 |
|
2021 |
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|
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|
|
EUR |
1 |
|
0.9847 |
|
1.0331 |
|
1.0064 |
|
1.0845 |
|
USD |
1 |
|
0.9232 |
|
0.9121 |
|
0.9539 |
|
0.9126 |
|
CNY |
100 |
|
13.3823 |
|
14.3592 |
|
14.2287 |
|
14.1295 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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Derivative Finanzinstrumente
Mio. CHF |
31.12.2022 |
|
31.12.2021 |
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Kontrakt- oder Nominalwerte (brutto) |
407.4 |
|
392.5 |
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Positive Wiederbeschaffungswerte |
12.1 |
|
3.5 |
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Negative Wiederbeschaffungswerte |
2.8 |
|
2.8 |
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Die Kontrakte wurden zur Absicherung von Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit in verschiedenen Währungen abgeschlossen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Sämtliche offenen Derivate werden per Bilanzstichtag zum Marktwert erfasst und in der Bilanz unter sonstigen Forderungen oder sonstigen Verbindlichkeiten brutto ausgewiesen. Wertveränderungen von Derivaten zur Absicherung von bilanzierten Grundgeschäften werden analog zum Grundgeschäft verbucht. Wertveränderungen von Derivaten zur Absicherung zukünftiger Geldflüsse werden bis zur Abwicklung des Grundgeschäfts erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Zeitpunkt der Bilanzierung des Grundgeschäfts wird der im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust in die Erfolgsrechnung übertragen.