10 Handelssperrzeiten
Gemäss den internen Regelungen zum Insiderhandel gelten generelle Handelssperrfristen für folgende Perioden:
- 1. Dezember bis zum Tag nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Bystronic AG
- 1. Juli bis zum Tag nach der Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses der Bystronic AG
Diese generellen Sperrfristen gelten für den Verwaltungsrat, die Konzernleitung, die erweiterte Konzernleitung, die Mitarbeitenden des Bereichs Group Finance sowie deren Hilfspersonen (z.B. Assistenten, Berater, Revisoren).
Bei besonderen Projekten (v.a. grössere Akquisitionen und Devestitionen), deren Bekanntwerden den Kurs der Bystronic Aktien erheblich beeinflussen könnte, legen CEO und CFO den Zeitpunkt fest, ab dem die involvierten Personen nicht mehr mit Effekten von Bystronic handeln dürfen. Der General Counsel führt während der Dauer der Sperrzeit eine Liste der Insider, die er bei Änderungen aktualisiert und dem Kreis der Insider bekannt gibt.