Vergütungsbericht
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht legt die Vergütungsgrundsätze, Vergütungsprogramme sowie den Governance-Rahmen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Konzernleitung der Bystronic Gruppe dar. Ferner enthält der Bericht detaillierte Informationen zu den Vergütungsprogrammen und ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2022/2023 und an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022.
Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)1, der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse.
- In Kraft bis 31. Dezember 2022, ab 1. Januar 2023 aufgehoben und ersetzt durch das revidierte Aktienrecht.
1 Vergütung auf einen Blick
1.2 Vergütung der Konzernleitung
Die Konzernleitung umfasst im Berichtsjahr acht Mitglieder. Die Zusammensetzung ist während des Berichtsjahrs unverändert geblieben. Gesamtvergütung und Nebenleistungen der Konzernleitung setzen sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt zusammem:
Folgende Grafik weist die Zielerreichungsgrade bezüglich des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) 2022 für die Mitglieder der Konzernleitung aus:
Die maximale Höhe («Cap») der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt 0%. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad von nur 49% (Anspruch aufgrund Zielerreichung in Prozent der vertraglich vereinbarten Zielhöhe) ist primär darauf zurückzuführen, dass sowohl in Bezug auf den Leistungsparameter «Betriebsergebnis (EBIT) Bystronic Gruppe» als auch auf «Betrieblicher Free Cashflow Bystronic Gruppe» der Schwellenwert, bei welchem die Bonusberechtigung beginnt, nicht erreicht wurde. Hingegen wurde das Ziel in Bezug auf «Nettoumsatz Bystronic Gruppe» lediglich um 5% verfehlt, was einen Zielerreichungsgrad von 88% zur Folge hatte. Die mit 20% gewichteten individuellen Ziele (inkl. ESG-Ziele) wurden übertroffen; der durchschnittliche Zielerreichungsgrad lag bei 118%.
Die maximale Höhe («Cap») der langfristigen aktienbasierten Vergütung (LTI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt für den CEO 0% und für die restlichen Mitglieder der Konzernleitung 100%, was gewichtet einen Wert von 60% ergibt. Der LTI-Gesamt-Zielerreichungsgrad 2022 von 82% (Anspruch aufgrund Zielerreichung in Prozent der vertraglich vereinbarten Zielhöhe) ergibt sich aus folgenden beiden Resultaten:
- EPS-Faktor von 0% im Restricted Share Plan (RSP) aufgrund des erzielten EPS 2022, welcher unterhalb des Schwellenwerts liegt;
- EPS-Faktor von 120% im Restricted Share Unit (RSU) Plan aufgrund des erzielten EPS 2021, welcher den Zielwert übertroffen hat.
Die den aktiven und ausgeschiedenen Mitgliedern der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 gewährte Gesamtvergütung und Nebenleistungen liegen innerhalb des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags.
- Der Anteil für ausgeschiedene Mitglieder der Conzzeta Konzernleitung beträgt CHF 373 Tsd. Sie hatten ihr Amt im April 2021 niedergelegt.