Geschäftsbericht 2021

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Bystronic AG besteht gemäss Art. 14 der Statuten aus fünf bis acht Mitgliedern. Er setzte sich per 31. Dezember 2021 aus folgenden sieben Mitgliedern zusammen:

Name

Funktion im Verwaltungsrat

 

Funktion im Auditkomitee

 

Funktion im Personalkomitee

 

Jahr der Ernennung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ernst Bärtschi

Präsident

 

 

 

 

 

2014

 

Jacob Schmidheiny

Mitglied (von 1984 bis 2014: Präsident)

 

 

 

 

 

1977

 

Dr. Matthias Auer

Mitglied

 

Mitglied

 

 

 

1996

 

Robert F. Spoerry

Mitglied

 

 

 

Mitglied

 

1996

 

Dr. Roland Abt

Mitglied

 

Präsident

 

 

 

2014

 

Urs Riedener

Mitglied

 

 

 

Präsident

 

2014

 

Dr. Heinz O. Baumgartner

Mitglied

 

 

 

Mitglied

 

2021

 

Am 8. November 2021 hat Bystronic AG bekannt gegeben, dass Ernst Bärtschi zum Datum der ordentlichen Generalversammlung 2022 zurücktreten wird.

Der Verwaltungsrat schlägt den Aktionären an der ordentlichen Generalversammlung im April 2022 die Wahl von Dr. Heinz O. Baumgartner als neuen Präsidenten vor. Zudem schlägt der Verwaltungsrat die Wahl von Inge Delobelle als neues Mitglied vor.

3.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

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Ernst Bärtschi

lic. oec. HSG, geb. 1952 und Schweizer Staatsangehöriger, ist seit 2012 Mitglied im Advisory Board des Private Equity Investors CRCI (China). 2002 trat er in die Sika AG, Baar, ein, wo er bis 2004 als Chief Financial Officer und von 2005 bis 2011 als Chief Executive Officer tätig war. Nach seiner Tätigkeit bei Nestlé, Vevey, bekleidete Ernst Bärtschi von 1980 bis 2002 verschiedene Führungsfunktionen bei der Schindler Gruppe, Ebikon, unter anderem als Geschäftsführer von Schindler Schweiz und Chief Financial Officer der Schindler Gruppe.

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Dr. Matthias Auer

Dr. iur., geb. 1953 und Schweizer Staatsangehöriger, ist seit 1981 als selbständiger Rechtsanwalt und Notar in Glarus tätig. Er ist ausserdem Vizepräsident der Verwaltung der Genossenschaft Migros Zürich.

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Urs Riedener

lic. oec. HSG, geb. 1965 und Schweizer Staatsangehöriger, ist seit 2008 Chief Executive Officer bei Emmi, Luzern. Bis 2008 leitete er beim Migros-Genossenschafts-Bund MGB in Zürich das Departement Marketing und war Mitglied der Generaldirektion. Von 1995 bis 2000 arbeitete er bei der Lindt & Sprüngli Gruppe, Kilchberg, national und international in diversen Führungsfunktionen. Seine Laufbahn begann er in verschiedenen Funktionen bei Kraft Jacobs Suchard. Urs Riedener ist zudem Mitglied des Vorstands Promarca (Schweizerischer Markenartikelverband), des Vorstands der Schweizerischen Management Gesellschaft (SMG) sowie des Geschäftsleitenden Ausschusses des Instituts für Marketing, Universität St. Gallen.

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Dr. Heinz O. Baumgartner

Dr. oec. HSG, geb. 1963 und Schweizer Staatsangehöriger, ist seit 2008 Chief Executive Officer und seit 2020 Mitglied des Verwaltungsrats von Schweiter Technologies. Von 1996 bis 2013 war er Chief Financial Officer von Schweiter Technologies. Von 1992 bis 1995 war er als Controller bei Asea Brown Boveri Schweiz tätig. Heinz O. Baumgartner ist Mitglied des Verwaltungsrats der United Grinding Group.

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Dr. Roland Abt

Dr. oec. HSG, geb. 1957 und Schweizer Staatsangehöriger, ist Mitglied des Verwaltungsrats der Swisscom AG, Bern, und Präsident des Verwaltungsrats der Aargau Verkehr AG (AVA), Aarau. Zuvor war er von 2004 bis 2017 Chief Financial Officer bei der Georg Fischer AG, Schaffhausen, wo er 1996 eintrat und zunächst (1997 bis 2004) als Chief Financial Officer der Agie Charmilles Gruppe tätig war. Bei der Eternit Gruppe bekleidete er in der Schweiz und in Venezuela verschiedene Funktionen (1987 bis 1996).

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Jacob Schmidheiny

lic. oec. publ., geb. 1943 und Schweizer Staatsangehöriger, ist seit 1977 im Verwaltungsrat der Bystronic AG, früher Zürcher Ziegeleien und Conzzeta AG, dem er von 1984 bis 2014 als Präsident vorstand. 1976 wurde er Mitglied der Geschäftsleitung der Zürcher Ziegeleien. Von 1978 bis 2001 war er Vorsitzender der Konzernleitung. Unter der Führung von Jacob Schmidheiny erfolgte der Übergang von der Baustoffgruppe zur Industrieholding.

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Robert F. Spoerry

Dipl. Masch.-Ing. ETH, MBA, geb. 1955 und Schweizer Staatsangehöriger, ist Präsident des Verwaltungsrats der Mettler-Toledo International Inc., Greifensee, die er von 1993 bis 2007 auch als CEO leitete, und der Sonova Holding AG, Stäfa.

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Inge Delobelle

Inge Delobelle wird vom Verwaltungsrat an der ordentlichen Generalversammlung vom April 2022 zur Wahl als neues Mitglied in den Verwaltungsrat vorgeschlagen.
lic. oec. KU Leuven, geb. 1969, Belgische Staatsangehörige, ist seit 2018 Chief Executive Officer der BU Europe Africa bei TK Elevator GmbH, Düsseldorf. 2001 trat sie in den ThyssenKrupp Konzern ein und war in den Divisionen Services, Stahl und Aufzüge in verschiedenen Führungspositionen tätig. Unter anderem verantwortete sie als CFO und später CEO die Stahl-Service Aktivitäten der TK Service Acier, Frankreich, sowie das globale Geschäft der Access Solutions von TK Elevator. Vor 2001 war sie sieben Jahre als Beraterin im Investment-Banking des privaten Bankhauses Metzler, Frankfurt, tätig.

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Kein Mitglied des Verwaltungsrats war in den letzten vier Jahren exekutiv für Bystronic tätig und kein Mitglied oder von ihm repräsentierte Unternehmen oder Organisationen stehen – ausserhalb der Aktionärsfunktion (siehe dazu Finanzbericht, Anhang zur Jahresrechnung Bystronic AG) – in wesentlicher geschäftlicher Beziehung zum Konzern.

Auch bei der Besetzung künftiger Vakanzen wird darauf geachtet, dass das Gremium bezüglich Erfahrung, Branchenkenntnis, geografischer Herkunft und Geschlecht divers zusammengesetzt ist.

3.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziffer 1 VegüV1

Gemäss Art. 28 der Statuten der Gesellschaft kann kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Nicht unter diese Beschränkung fallen:

Als Mandate gelten Mandate im jeweils obersten Leitungsorgan einer Rechtseinheit, die zur Eintragung ins Handelsregister oder ein entsprechendes ausländisches Register verpflichtet sind. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten als ein Mandat.

  1.  Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften

3.4 Wahl und Amtszeit

Die erstmalige Wahl jedes Mitglieds des Verwaltungsrats ist der Tabelle unter Ziffer 3.1 «Mitglieder des Verwaltungsrats» zu entnehmen. Es bestehen keine Amtszeitbeschränkungen. Die Statuten enthalten keine von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden Regeln über die Ernennung des Präsidenten, der Mitglieder des Vergütungsausschusses und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters.

3.5 Organisation und Kompetenzregelung

Die Kompetenzen und Aufgaben des Verwaltungsrats ergeben sich aus dem Gesetz sowie den Statuten und dem Organisationsreglement der Bystronic AG. Diese können auf der Website der Gesellschaft eingesehen werden, Letzteres ohne die Anhänge.

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Bystronic AG ist für die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle des Konzerns und dessen Management verantwortlich und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften. Er entscheidet über die strategischen Ziele des Konzerns und über die zur Erreichung der Ziele notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Dabei prüft das Gremium Strategie und Ziele insbesondere im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen von Bystronic. Weiter bestimmt der Verwaltungsrat die Werte und Standards des Konzerns und stellt sicher, dass die Pflichten gegenüber den Aktionären und anderen Stakeholdern eingehalten werden. Im Einzelnen kommen dem Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben zu:

Der Verwaltungsrat hat gestützt auf ein Organisationsreglement die operative Leitung der Geschäfte unter der Führung des CEO an die Mitglieder der Konzernleitung delegiert. Die Mitglieder der Konzernleitung sind für die umfassende operative Führung ihres Bereichs zuständig. Sie führen diesen im Rahmen der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie, der strategischen Finanzplanung und des Jahresbudgets.

Wichtige Geschäfte, die gewisse finanzielle Werte überschreiten, sind dem Verwaltungsrat vorab zur Genehmigung vorzulegen, so insbesondere Entscheide über Gründung oder Veräusserung von Tochtergesellschaften, Erwerb oder Veräusserung von Beteiligungen, Restrukturierungsprojekte, Investitionen, Akquisitionen, Devestitionen, Kauf und Verkauf von Immobilien, Abschluss von Miet- und Leasingverträgen, Beratungsverträge, Kooperationen und strategische Partnerschaften, grosse Projekte (zum Beispiel im Bereich IT, Entwicklung, Organisation) und finanzielle Verpflichtungen, wobei die Schwellenwerte je nach Geschäft zwischen CHF 3 und 10 Mio. liegen.

Der Verwaltungsrat ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, die nicht der Generalversammlung übertragen oder vorbehalten sind.

Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäftstätigkeit erfordert, mindestens aber fünfmal jährlich. Der CEO, CFO und General Counsel, der auch die Funktion des Sekretärs des Verwaltungsrats ausübt, werden zu den Sitzungen des Verwaltungsrats zugezogen, soweit der Verwaltungsrat zu einzelnen Traktanden nichts anderes beschliesst. Zusätzlich werden themenspezifisch Mitglieder der Konzernleitung, der erweiterten Konzernleitung und andere Führungskräfte sowie gelegentlich externe Berater beigezogen. Im Berichtsjahr wurden an zwei Sitzungen Vertreter eines externen Beraters beigezogen.

Präsident des Verwaltungsrats

Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Generalversammlung gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Verwaltungsrat, lädt zu den Sitzungen des Verwaltungsrats ein, legt die Agenda fest, bereitet sie zusammen mit dem CEO vor und leitet sie. Er überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und der Generalversammlung.

Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat und seinen Komitees

Der Verwaltungsrat kann Komitees bilden, soweit dieses Recht nicht von Gesetzes wegen der Generalversammlung zusteht. Er hat für den Aufgabenbereich Finanzen und Revision ein Auditkomitee und für den Aufgabenbereich Personal und Vergütungen ein Personalkomitee gebildet. Als im Jahre 2019 die strategische Neuausrichtung beschlossen wurde, hat er vorübergehend drei zusätzliche Komitees je für die Geschäftsbereiche FoamPartner, Mammut und Bystronic geschaffen. Nach erfolgreichem Verkauf der Geschäftsbereiche FoamPartner und Mammut wurden diese drei Komitees aufgelöst, da sich der Verwaltungsrat ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich auf den fortgeführten Geschäftsbereich Bystronic konzentrieren konnte.

Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen legt der Verwaltungsrat die Aufgaben der Komitees fest. Die Gesamtverantwortung für die an die Komitees übertragenen Aufgaben bleibt beim Verwaltungsrat. Soweit der Verwaltungsrat einem Komitee allerdings Entscheidungskompetenzen in Bereichen eingeräumt hat, die ausserhalb der unübertragbaren Kompetenzen des Verwaltungsrats liegen, ist das Komitee für diese Entscheide allein verantwortlich. Im Normalfall werden keine konkreten Entscheidungsverantwortungen auf Komitees übertragen. Sie haben somit die Verantwortung der Entscheidungsvorbereitung und der vertieften Überprüfung der von ihnen zu bearbeitenden Geschäfte und stellen Anträge an den Verwaltungsrat bzw. informieren den Verwaltungsrat über ihre Schlussfolgerungen. Das Personalkomitee und das Auditkomitee berichten jeweils an der nächsten Verwaltungsratssitzung über ihre Tätigkeit sowie ihre Ergebnisse und Anträge. Bei wichtigen Ereignissen wird der Verwaltungsrat umgehend orientiert. Über die Sitzungen der Komitees werden Protokolle mit den Entscheidungen geführt, die auch den übrigen Mitgliedern des Verwaltungsrats zugestellt werden.

Personalkomitee

Das Personalkomitee setzt sich aus den von der ordentlichen Generalversammlung vom 21. April 2021 gewählten Mitgliedern des Vergütungsausschusses zusammen, siehe Ziffer 3.1. «Mitglieder des Verwaltungsrats». An den Sitzungen des Personalkomitees nehmen in der Regel auch der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und der Chief HR Officer des Konzerns mit beratender Stimme teil, jedoch nicht bei der Festlegung ihrer eigenen Vergütungen. 

Neben den in Art. 21 der Statuten der Bystronic AG in grundsätzlicher Weise umschriebenen Aufgaben nimmt der Vergütungsausschuss als Personalkomitee weitere Aufgaben wahr. Seine Aufgaben sind im Organisationsreglement beschrieben und umfassen im Wesentlichen:

Das Personalkomitee tagt mindestens zweimal jährlich.

Weitere Ausführungen können dem Tätigkeitsbericht des Personalkomitees («Bericht Personalkomitee») entnommen werden.

Auditkomitee

An den Sitzungen des Auditkomitees nehmen neben seinen Mitgliedern (siehe Ziff. 3.1 «Mitglieder des Verwaltungsrats») in der Regel auch der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und der CFO mit beratender Stimme teil. Auf Einladung des Vorsitzenden nehmen an den Sitzungen oder einzelnen Traktanden sodann die Revisionsstelle der Gesellschaft und die Interne Revision teil. Die wesentlichen Aufgaben des Auditkomitees sind im Organisationsreglement beschrieben. Sie umfassen insbesondere:

Das Auditkomitee tagt auf Einladung des Vorsitzenden, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber dreimal jährlich. Es behandelt an diesen Sitzungen unter anderem die im Jahresrhythmus wiederkehrenden Themen gemäss der vorstehenden Aufgabenbeschreibung anhand einer Standardtraktandenliste. Weitere Informationen können dem dem Corporate Governance Bericht vorangehenden Tätigkeitsbericht des Auditkomitees («Bericht Auditkomitee») entnommen werden.

Sitzungen des Verwaltungsrats und Teilnahme

Der Verwaltungsrat und seine Komitees halten regelmässig Sitzungen ab. Diese Zusammenkünfte werden gegebenenfalls durch zusätzliche Sitzungen (persönlich oder per Video-/Telefonkonferenz) ergänzt. Der Verwaltungsrat wird vom Präsidenten oder auf Antrag eines Verwaltungsratsmitglieds zusammengerufen. Eine Übersicht über die verschiedenen Traktanden der jeweiligen Sitzung wird allen Mitgliedern vorab zugestellt, damit sie sich vor der Sitzung mit den zu behandelnden Angelegenheiten befassen können.

Im Rahmen der Zusammenkünfte des Verwaltungsrats findet grundsätzlich eine geschlossene Sitzung ohne den CEO und CFO oder andere Personen statt. Über die Verhandlungen des Verwaltungsrats und die gefassten Beschlüsse wird ein schriftliches Protokoll geführt.

Die untenstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der 2021 abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner ordentlichen Komitees, die durchschnittliche Sitzungsdauer und die Teilnahme der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder.

 

Vor der GV 2021

 

 

 

Nach der GV 2021

 

 

 

 

Sitzungen des Verwaltungsrats und Teilnahme

Sitzung

Telefon-Konferenz

Auditkomitee

Personal-komitee

Sitzung

Telefon-Konferenz

Auditkomitee

Personal-komitee

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittliche Dauer (Stunden)

8.0

0.5

4.0

3.0

8.75

-

3.25

3.0

 

Anzahl Sitzungen

1

1

1

2

4

-

3

4

 

Besuchte Sitzungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ernst Bärtschi

1

1

1

2

4

-

3

4

 

Jacob Schmidheiny

1

1

-

-

4

-

-

-

 

Dr. Matthias Auer

1

1

1

-

4

-

3

-

 

Robert F. Spoerry

1

1

-

2

4

-

-

4

 

Philip Mosimann 1

1

1

-

2

-

-

-

-

 

Dr. Roland Abt

1

1

1

-

4

-

3

-

 

Urs Riedener

1

1

-

2

4

-

-

4

 

Michael König 1

1

1

-

-

-

-

-

-

 

Dr. Heinz O. Baumgartner 2

-

-

-

-

4

-

-

4

 

1 Philip Mosimann und Michael König schieden im April 2021 aus dem Verwaltungsrat aus.

2 Heinz O. Baumgartner wurde an der Generalversammlung im April 2021 erstmals in den Verwaltungsrat gewählt.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Bystronic verfügt über ein gut ausgebautes Planungs- und Informationssystem. Der Aufbau erfolgt von der Basis her mit zunehmender Verdichtung.

Der Verwaltungsrat wird über die Strategien, Pläne und Resultate des Unternehmens schriftlich und mündlich orientiert. Der Verwaltungsrat erhält monatlich einen konsolidierten Monatsabschluss mit den wichtigsten Kennzahlen sowie Kommentaren zu relevanten Ereignissen. Darüber hinaus stehen dem Verwaltungsrat quartalsweise auch die weiter detaillierten Berichte zu den konsolidierten Konzernabschlüssen zur Verfügung. Jährlich werden dem Verwaltungsrat die strategische Finanzplanung und die operative Jahresplanung zur Genehmigung vorgelegt.

Der CEO orientiert den Verwaltungsrat normalerweise an jeder Sitzung über den aktuellen Geschäftsgang sowie über wichtige Entwicklungen, Projekte und Risiken. In dringenden Fällen wird der Verwaltungsrat unverzüglich informiert.

Der Verwaltungsrat hat sich im Berichtsjahr intensiv mit der Strategie 2025 von Bystronic und der Fokussierung auf das Bystronic Geschäft nach dem erfolgreichen Verkauf von FoamPartner und Mammut befasst. Die Strategie, das Geschäftsmodell sowie die Alleinstellungsmerkmale von Bystronic wurden am 30. November 2021 im Rahmen eines Capital Markets Day in Niederönz interessierten Investoren und Analysten vorgestellt.

Bystronic unterhält methodische Prozesse, die dem Verwaltungsrat als Basis zur Beurteilung der Geschäftslage und der strategischen, finanziellen und operativen Risiken dienen. Dies sind neben den finanziellen Berichten und Analysen das Interne Kontrollsystem und das strategische und operative Risk Management. Der Verwaltungsrat erhält jährlich einen Bericht über die Risikosituation, der vom CEO in Zusammenarbeit mit dem CFO und dem General Counsel erstellt wird. Der Bericht basiert auf individuellen Risikoanalysen, die mit jedem Mitglied der Konzernleitung und der erweiterten Konzernleitung geführt werden.

Zum Risiko-Management-Prozess wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3.7 «Risiko Management» verwiesen. Zudem erhält der Verwaltungsrat jährlich einen Bericht über das interne Kontrollsystem, den Management Letter der Revisionsstelle sowie den umfassenden Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat.

Die Interne Revision wird vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte wahrgenommen. Sie übt die interne operative Revisionsfunktion im Konzern aus. Sie rapportiert an den Vorsitzenden des Auditkomitees. Die Koordination der Umsetzung von Prüfungsaufgaben ist an den CFO delegiert. Die Interne Revision führt Prüfungen im Konzern nach Vorgabe des vom Auditkomitee vorgeschlagenen und vom Verwaltungsrat festgelegten Revisionskonzepts durch. Die Prüfungen umfassen rollend folgende Bereiche:

Die Interne Revision erstellt Berichte mit Empfehlungen zuhanden des lokalen Managements und des Auditkomitees. Das lokale Management nimmt Stellung zu den Empfehlungen und leitet bei Übereinstimmung mit den Empfehlungen unverzüglich Korrekturmassnahmen ein. Lehnt das lokale Management eine Empfehlung ab und halten die Interne Revision und der CEO an ihr fest, erfolgt deren Umsetzung auf Anordnung des Auditkomitees. Im Berichtsjahr wurden von Deloitte acht interne Prüfungen durchgeführt. Die Interne Revision hat an drei der vier Sitzungen des Auditkomitees teilgenommen.

Betreffend die Teilnahme des CEO und CFO an Sitzungen der Komitees des Verwaltungsrats wird auf vorstehende Ziffer 3.5 verwiesen.

3.7 Risikomanagement

Bystronic fördert unternehmerisches Verhalten und die konsequente Ausrichtung auf Innovation und nachhaltigen Kundennutzen bei sorgfältigem Umgang mit Risiken, lückenloser Befolgung der im Verhaltenskodex verbindlich festgeschriebenen Verhaltensnormen sowie angemessener Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Anspruchsgruppen. Wie jedes Jahr wurde im Berichtsjahr das Prüfprogramm der Internen Revision umgesetzt. Erneut hat der Verwaltungsrat 2021 eine konzernweite, integrale Risikobeurteilung vorgenommen, basierend auf dem Managementreporting und dem separaten Konzernrisikobericht, der den Prozess der Risikobeurteilung sowie die grössten Risiken beinhaltet. Der Risikoprozess ist konzernweit eingeführt und umfasst die Identifikation, Bewertung und qualitative Einschätzung der operativen, finanziellen und strategischen Risiken. Er ist verbunden mit einer Risikoüberwachung, Massnahmenplänen und einem standardisierten Reporting.

Im Berichtsjahr standen auf Stufe Konzern folgende Risiken im Vordergrund:

Darüber hinaus finden weitere Themen auf Stufe Konzern sowie der Ländergesellschaften, insbesondere auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), systematisch Berücksichtigung.

4. Konzernleitung und erweiterte Konzernleitung 2. Kapitalstruktur

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