Corporate Governance Bericht
Die nachfolgenden Ausführungen richten sich nach der am 31. Dezember 2021 gültigen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse. Die Bystronic AG orientiert sich ausserdem an den Prinzipien des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse und setzt diese entsprechend ihrer Grösse und Struktur um. Sie beachtet in jedem Fall die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und hält ihre Mitarbeitenden zu deren Befolgung an.
Viele der nachfolgenden Informationen stammen aus den Statuten oder dem Organisationsreglement der Bystronic AG. Diese beiden Dokumente sind auf der Website der Bystronic AG einsehbar.
1 Konzernstruktur und Aktionariat
1.1 Konzernstruktur
Die Bystronic AG ist die Rechtsnachfolgerin der vormaligen Conzzeta AG. Die Namensänderung wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 21. April 2021 beschlossen. Wenn nachfolgend ausschliesslich von Bystronic gesprochen wird, ist damit immer auch die vormalige Conzzeta bis zum Datum der Namensänderung am 21. April 2021 gemeint.
Die Bystronic Gruppe umfasste am 31. Dezember 2021 den einzigen Geschäftsbereich Bystronic. Der Verkauf des früheren Geschäftsbereichs FoamPartner wurde mit Wirkung zum 31. März 2021 vollzogen. Der Verkauf des früheren Geschäftsbereichs Mammut wurde mit Wirkung zum 30. Juni 2021 vollzogen. Die Bystronic AG mit Sitz in Zürich hält direkt oder indirekt Beteiligungen an den im Finanzbericht unter Ziffer 4.3 aufgeführten Gesellschaften.
Die Bystronic AG ist die einzige kotierte Gesellschaft. Die Bystronic Namenaktie A (Valorennummer 24401750 und ISIN CH0244017502) ist an der Schweizer Börse kotiert. Die Börsenkapitalisierung (Namenaktien A) per 31. Dezember 2021 belief sich auf CHF 2’342’214’000, die Gesamtkapitalisierung (Namenaktien A und Namenaktien B) auf CHF 2’653’740’000.
1.2 Bedeutende Aktionäre
Gemäss den der Gesellschaft gestützt auf Art. 120 ff. FinfraG gemachten Offenlegungsmeldungen hält per Bilanzstichtag die Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry mehr als 3% der Stimmrechte der Bystronic AG. Die Mitglieder der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry sind im Finanzbericht im Anhang zur Jahresrechnung Bystronic AG aufgeführt. Am 19. Mai 2021 erfolgte eine Offenlegungsmeldung in Bezug auf eine Änderung in der Zusammensetzung der Aktionärsgruppe aufgrund eines Todesfalls mit Erbgang. Offenlegungsmeldungen können der Website der Schweizer Börse entnommen werden. Am 31. Dezember 2021 belief sich der Anteil der Stimmrechte der Aktionärsgruppe Auer, Schmidheiny und Spoerry an der Bystronic AG auf 51.07%. Davon entfallen 0.07% auf von der Bystronic AG gehaltene eigene Aktien.
1.3 Kreuzbeteiligungen
Die Bystronic AG hat keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften, die 5% der Stimmrechte oder des Kapitals überschreiten.