Vergütungsbericht
Dieser Bericht legt die Grundsätze, Programme sowie den Governance-Rahmen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Konzernleitung der Bystronic Gruppe dar. Ferner enthält der Bericht detaillierte Informationen zu den Vergütungsprogrammen und ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2023/2024 und an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023.
Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich dem revidierten Aktienrecht1, der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse.
- Das revidierte Aktienrecht hat die Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütung bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) übernommen und ist seit 1. Januar 2023 in Kraft.
1 Vergütung auf einen Blick
1.1 Vergütung des Verwaltungsrats
Die Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats (VR), bestehend aus acht Mitgliedern, setzte sich für die Wahlperiode 2023/2024 wie folgt dargestellt zusammen und kommt spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung vom 17. April 2024 zur Auszahlung.
Die Aktien bleiben ab dem Zeitpunkt der Übertragung während vier Jahren gesperrt. Insgesamt werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats im April 2024 1ʼ133 Namenaktien A zum Kurs CHF 465.27 (Durchschnittskurs vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024) übertragen.
Um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion zu gewährleisten, enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsabhängigen Elemente.
1.2 Vergütung der Konzernleitung
Die Konzernleitung bestand in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs unverändert aus acht Mitgliedern. Per 26.6.2023 trat John-Paul Surdo als Nachfolger von Robert St. Aubin (President Region Americas) zusätzlich in das Gremium ein. Robert St. Aubin trat per 31.12.2023 in den Ruhestand. Untenstehende Informationen enthalten die Gesamtvergütung der Konzernleitung inklusive John-Paul Surdo und Robert St. Aubin für das Berichtsjahr.
Für Informationen zur Leistung im Berichtsjahr wird auf Kapitel 5.2 verwiesen.
Im Berichtsjahr wurde ein neuer Long-Term Incentive Plan (langfristiger Aktienplan) eingeführt. Dieser ersetzt die beiden Pläne, die bisher zur Anwendung kamen. Der neue Plan ist ein Performance Share Unit (PSU) Plan. Die Performance-Kriterien sind Gewinnwachstum und Total Shareholder Return (Aktienrendite) in Relation zu den Unternehmen des «Swiss Performance Index SPI® Industrials». Es erfolgen jährliche Zuteilungen an die Mitglieder der Konzernleitung. Der Performance-Zeitraum beträgt drei Jahre. Die Zahl der zugeteilten PSU wird in Abhängigkeit der während des Performance-Zeitraums erreichten Resultate mit einem Faktor zwischen 0% und 200% multipliziert, um die Anzahl der geschuldeten Aktien, zu ermitteln. Der Zeitwert (Fair Value) der per 1.4.2023 zugeteilten PSU beträgt für die Mitglieder der Konzernleitung insgesamt CHF 910 Tsd.; davon entfallen CHF 242 Tsd. auf den CEO.