9 Informationspolitik
Nach Art. 32 der Statuten der Bystronic AG ist Publikationsorgan der Gesellschaft das Schweizerische Handelsamtsblatt. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die im Zeitpunkt der Mitteilung eingetragenen Aktionäre oder Nutzniesser durch gewöhnlichen Brief an die im Aktienbuch eingetragene Zustelladresse oder gemäss Instruktion durch die Aktionäre an ihre beim Aktienbuch hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Zwischenbericht per 30. Juni und orientiert jeweils im April und Oktober über den Auftragseingang sowie den konsolidierten Umsatz zum vorangegangenen Quartalsende. Interessierte Personen können sich auf der Website der Bystronic AG über die Medienmitteilungen der Gesellschaft informieren (Pull-Service) oder in einen E-Mail-Verteiler eintragen (Push-Service). Für Journalisten und Kapitalmarktteilnehmer findet im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts sowie des Zwischenberichts per 30. Juni eine Medien- und Analystenkonferenz statt. Die Konzernrechnung nach den Swiss GAAP FER vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
Diese und weitere Informationen über die Gesellschaft, Termine und Kontakte sind auf der Website der Bystronic Gruppe zu finden.