5 Übrige Ausweise
5.1 Personalvorsorgeeinrichtungen
Mio. CHF |
Bilanz 31.12.2023 |
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Bilanz 31.12.2022 |
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Ergebnis im Personal- aufwand 2023 |
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Ergebnis im Finanz- ergebnis 2023 |
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Ergebnis im Personal- aufwand 2022 |
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Ergebnis im Finanz- ergebnis 2022 |
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Arbeitgeberbeitragsreserve |
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Patronale Vorsorgeeinrichtung Bystronic |
16.0 |
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20.4 |
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–5.3 |
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0.9 |
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–1.2 |
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Auf der Arbeitgeberbeitragsreserve besteht kein Verwendungsverzicht. Im Berichtsjahr wurden Pensionskassenbeiträge von CHF 5.3 Mio. mit der Arbeitgeberbeitragsreserve verrechnet (Vorjahr: keine). Die Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserve der Bystronic Laser AG führte zu einem geringeren Personalaufwand in ihrem statutarischen Abschluss. In gleicher Höhe führte dies in der Konzernrechnung zu einer Reduktion der Finanzanlagen und zu einem zusätzlichen Personalaufwand. Der Nettoeffekt auf die Konzernrechnung ist null. Die Veränderung von CHF 0.9 Mio. ergibt sich aus der positiven Performance der Vermögensanlage, welche dem Finanzerfolg zugewiesen wurde. Im Vorjahr wurde eine negative Performance von CHF 1.2 Mio. erzielt.
Mio. CHF |
Über- / Unter- deckung 31.12.2023 |
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Wirtschaft- licher Anteil 31.12.2023 |
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Wirtschaft- licher Anteil 31.12.2022 |
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Umrech- nungs- diffe- renzen/ Verbrauch 2023 |
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Verände- rung zum VJ erfolgs- wirksam 2023 |
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Auf die Periode abge- grenzte Beiträge 2023 |
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Vorsorge- aufwand im Perso- nalauf- wand 2023 |
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Vorsorge- aufwand im Perso- nalauf- wand 2022 |
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Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand |
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Patronale Vorsorgeeinrichtung |
3.2 |
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Vorsorgeeinrichtungen ohne Über-/Unterdeckung |
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7.0 |
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7.0 |
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6.8 |
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Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung |
–0.5 |
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–0.5 |
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–0.6 |
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0.0 |
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0.8 |
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0.8 |
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0.8 |
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Total |
2.7 |
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–0.5 |
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–0.6 |
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0.0 |
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7.7 |
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7.7 |
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7.7 |
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Im Vorjahr betrugen die Netto-Überdeckung CHF 2.4 Mio. und die auf die Periode abgegrenzten Beiträge CHF 7.7 Mio.
Die ausgewiesene Überdeckung aus freien Reserven der patronalen Vorsorgeeinrichtung ist nicht zur wirtschaftlichen Verwendung durch den Konzern vorgesehen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Vorsorgeverpflichtungen der Konzerngesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden Bestimmungen und Gepflogenheiten. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in einer Periode geschuldeten Zahlungen an die Träger der Vorsorge sowie den laufenden Aufwand für die Erfüllung der übrigen Vorsorgepläne. Die privaten Vorsorgepläne in der Schweiz sind zur Bildung von Altersguthaben mit Umwandlung in feste Altersrenten und mit ergänzenden Risikoleistungen ausgestaltet. Tatsächliche wirtschaftliche Auswirkungen von Vorsorgeplänen auf das Unternehmen werden auf den Bilanzstichtag berechnet. Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt dann, wenn dieser für den künftigen Vorsorgeaufwand der Gesellschaft verwendet wird. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Gesondert bestehende, frei verfügbare Arbeitgeberbeitragsreserven sind als Aktivum erfasst. Die Differenz zwischen den jährlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen und Verpflichtungen sowie die Veränderung der Arbeitgeberbeitragsreserve wird über die Erfolgsrechnung erfasst.
Die Arbeitnehmer der Schweizer Konzerngesellschaften sind in der «GEMINI Sammelstiftung» versichert. Diese Vorsorgeeinrichtung ist rechtlich unabhängig und wird aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten provisorischen Jahresrechnung der Pensionskasse.
Einige Gesellschaften im Ausland verfügen über lokale Vorsorgeeinrichtungen. Diese werden bezüglich Rechnungslegung gleich behandelt wie der Schweizer Plan, d.h. grundsätzlich werden die bezahlten Beträge als Aufwand verbucht. Die Ermittlung der Über- oder Unterdeckung erfolgt nach versicherungsmathematischen Ansätzen.
5.2 Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften
Bei Bystronic bestanden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften.