Geschäftsbericht 2021

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht legt die Vergütungsgrundsätze, Vergütungsprogramme sowie den Governance-Rahmen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Konzernleitung der Bystronic Gruppe dar. Ferner enthält der Bericht detaillierte Informationen zu den Vergütungsprogrammen und ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2021/2022 und an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021.

Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse.

1 Vergütung auf einen Blick

1.1 Vergütung des Verwaltungsrats

Die Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats (VR), bestehend aus sieben Mitgliedern, setzt sich für die Wahlperiode 2021/2022 wie folgt zusammen und kommt spätestens zehn Tage nach der ordentlichen Generalversammlung vom 26. April 2022 zur Auszahlung:

Die Aktien bleiben ab dem Zeitpunkt der Übertragung während vier Jahren gesperrt. Insgesamt werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats 377 Namenaktien A zum Kurs CHF 1’278.40 (Durchschnittskurs vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022) übertragen werden.

Um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion zu gewährleisten, enthält die Vergütung des Verwaltungsrats keine leistungsabhängigen Elemente.

Die Gesamtvergütung und Nebenleistungen des Verwaltungsrats für die Wahlperiode 2021/2022 liegen CHF 138 Tsd. unter dem von den Aktionären gewährten Maximalbetrag von CHF 1.3 Mio.

graphic graphic
graphic graphic

1.2 Vergütung der Konzernleitung

An der Generalversammlung vom 21. April 2021 wurde die Konzernleitung der Conzzeta Gruppe (nachfolgend «die ausgeschiedene Konzernleitung») durch die neue Konzernleitung der Bystronic Gruppe (nachfolgend «die derzeitige Konzernleitung») abgelöst. Der vorliegende Vergütungsbericht dokumentiert die anteilige Jahresvergütung der derzeitigen Konzernleitung ab dem 22. April 2021 sowie die Vergütung der ausgeschiedenen Konzernleitung für das gesamte Geschäftsjahr 2021 respektive bis zum Ende des Arbeitsvertrags des entsprechenden Mitglieds. Die Jahresvergütung des derzeitigen CEO ist anteilig für die Periode vom 1. Januar bis 21. April 2021 im Total der ausgeschiedenen Konzernleitung und für das restliche Jahr im Total der derzeitigen Konzernleitung enthalten.

Gesamtvergütung und Nebenleistungen der derzeitigen und im Berichtsjahr ausgeschiedenen Konzernleitung, bestehend aus sieben respektive sechs Mitgliedern, setzen sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:

Folgende Grafik weist die Zielerreichungsgrade bezüglich des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) 2021 für die Mitglieder der derzeitigen Konzernleitung aus:

graphic graphic

Die maximale Höhe («Cap») der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt 0%. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad von 122% (Auszahlungsbetrag in Prozent der vertraglich vereinbarten Zielhöhe) ist primär darauf zurückzuführen, dass die Zielwerte für die Gesamtleistung (Total Revenue) in allen Regionen deutlich übertroffen wurden. Ebenfalls übertroffen wurden die Zielwerte der betrieblichen Nettoaktiven/Gesamtleistung (NOA/TR) und die individuellen Ziele. Das erzielte Betriebsergebnis (EBIT) hingegen blieb weitgehend hinter den Erwartungen zurück.

Die maximale Höhe («Cap») der langfristigen aktienbasierten Vergütung (LTI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt für den derzeitigen CEO 0% und für die restlichen Mitglieder der derzeitigen Konzernleitung 100%, was gewichtet einen Wert von 52% ergibt. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad von 105% ist darauf zurückzuführen, dass das bereinigte EPS-Ziel 2021 für den weitergeführten Geschäftsbereich Bystronic übertroffen wurde.

Die Mitglieder der ausgeschiedenen Konzernleitung haben Anspruch auf die vertraglich vereinbarte variable Zielvergütung. Die Auszahlung erfolgt im März 2022.

Die der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021 gewährte Gesamtvergütung und Nebenleistungen liegen innerhalb des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags. Der Vergleich berücksichtigt die anteilige Gesamt-Jahresvergütung und Nebenleistungen der derzeitigen Konzernleitung ab dem 22. April 2021 (sieben Mitglieder) sowie die Gesamtvergütung und Nebenleistungen der ausgeschiedenen Konzernleitung (sechs Mitglieder) für das Gesamtjahr 2021 respektive bis zum Ende des Arbeitsvertrags des entsprechenden Mitglieds.

graphic graphic
2. Governance-Rahmen zur Vergütung 10. Handelssperrzeiten

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die beste Benutzererfahrung auf unserer Website sicherzustellen.Erfahren Sie mehr