2 Kapitalstruktur
2.1 Kapital
Gemäss Art. 3 der Statuten der Bystronic AG beträgt das Aktienkapital CHF 4’140’000, bestehend aus 1’827’000 Aktien Kategorie A zu CHF 2.00 Nennwert sowie 1’215’000 Aktien Kategorie B zu CHF 0.40 Nennwert. Per 31. Dezember 2021 hatte die Gesellschaft kein bedingtes oder genehmigtes Kapital.
2.2 Kapitalveränderungen
Das Aktienkapital der Bystronic AG hat sich in den letzten drei Berichtsjahren nicht verändert.
2.3 Aktien und Partizipationsscheine
An der Generalversammlung hat jede Aktie eine Stimme. Gemäss Art. 15 der Statuten der Bystronic AG haben mindestens zwei Vertreter jeder Aktienkategorie Anspruch auf Einsitznahme im Verwaltungsrat. Die Dividendenberechtigung der Namenaktien Kategorie A und der Namenaktien Kategorie B (Stimmrechtsaktien; nicht kotiert) entspricht dem Verhältnis der Nennwerte der beiden Aktienkategorien zueinander. Die Gesellschaft strebt eine ordentliche Ausschüttungsquote zwischen einem Drittel und der Hälfte des Konzerngewinns an. Das Aktienkapital ist voll liberiert.
Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
2.4 Genussscheine
Die Bystronic AG hat keine Genussscheine ausgegeben.
2.5 Beschränkung der Übertragbarkeit und
Nominee-Eintragungen
Die Aktien der Gesellschaft unterstehen keinen Übertragungsbeschränkungen. Dementsprechend werden auch Nominees im Aktienbuch eingetragen.
2.6 Wandelanleihen und Optionen
Die Bystronic AG hat keine Wandelanleihen ausstehend und weder die Gesellschaft selbst noch ihre Konzerngesellschaften haben Optionen auf Bystronic Aktien begeben.
2.7 Aktien der Gesellschaft
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Namenaktien Kategorie A nom. CHF 2.00 |
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Namenaktien Kategorie B nom. CHF 0.40 |
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Total |
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Anzahl Aktien |
1’827’000 |
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1’215’000 |
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3’042’000 |
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Aktienkapital in CHF |
3’654’000 |
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486’000 |
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4’140’000 |
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