Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht legt die Vergütungsgrundsätze, Vergütungsprogramme sowie den Governance-Rahmen für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Konzernleitung der Bystronic Gruppe dar. Ferner enthält der Bericht detaillierte Informationen zu den Vergütungsprogrammen und ausgerichteten Vergütungen an den Verwaltungsrat für die Wahlperiode 2021/2022 und an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021.
Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse.
1 Vergütung auf einen Blick
1.2 Vergütung der Konzernleitung
An der Generalversammlung vom 21. April 2021 wurde die Konzernleitung der Conzzeta Gruppe (nachfolgend «die ausgeschiedene Konzernleitung») durch die neue Konzernleitung der Bystronic Gruppe (nachfolgend «die derzeitige Konzernleitung») abgelöst. Der vorliegende Vergütungsbericht dokumentiert die anteilige Jahresvergütung der derzeitigen Konzernleitung ab dem 22. April 2021 sowie die Vergütung der ausgeschiedenen Konzernleitung für das gesamte Geschäftsjahr 2021 respektive bis zum Ende des Arbeitsvertrags des entsprechenden Mitglieds. Die Jahresvergütung des derzeitigen CEO ist anteilig für die Periode vom 1. Januar bis 21. April 2021 im Total der ausgeschiedenen Konzernleitung und für das restliche Jahr im Total der derzeitigen Konzernleitung enthalten.
Gesamtvergütung und Nebenleistungen der derzeitigen und im Berichtsjahr ausgeschiedenen Konzernleitung, bestehend aus sieben respektive sechs Mitgliedern, setzen sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
Folgende Grafik weist die Zielerreichungsgrade bezüglich des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) 2021 für die Mitglieder der derzeitigen Konzernleitung aus:
Die maximale Höhe («Cap») der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt 0%. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad von 122% (Auszahlungsbetrag in Prozent der vertraglich vereinbarten Zielhöhe) ist primär darauf zurückzuführen, dass die Zielwerte für die Gesamtleistung (Total Revenue) in allen Regionen deutlich übertroffen wurden. Ebenfalls übertroffen wurden die Zielwerte der betrieblichen Nettoaktiven/Gesamtleistung (NOA/TR) und die individuellen Ziele. Das erzielte Betriebsergebnis (EBIT) hingegen blieb weitgehend hinter den Erwartungen zurück.
Die maximale Höhe («Cap») der langfristigen aktienbasierten Vergütung (LTI) beträgt 150% der vertraglich vereinbarten Zielhöhe; die minimale Höhe beträgt für den derzeitigen CEO 0% und für die restlichen Mitglieder der derzeitigen Konzernleitung 100%, was gewichtet einen Wert von 52% ergibt. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad von 105% ist darauf zurückzuführen, dass das bereinigte EPS-Ziel 2021 für den weitergeführten Geschäftsbereich Bystronic übertroffen wurde.
Die Mitglieder der ausgeschiedenen Konzernleitung haben Anspruch auf die vertraglich vereinbarte variable Zielvergütung. Die Auszahlung erfolgt im März 2022.
Die der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021 gewährte Gesamtvergütung und Nebenleistungen liegen innerhalb des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags. Der Vergleich berücksichtigt die anteilige Gesamt-Jahresvergütung und Nebenleistungen der derzeitigen Konzernleitung ab dem 22. April 2021 (sieben Mitglieder) sowie die Gesamtvergütung und Nebenleistungen der ausgeschiedenen Konzernleitung (sechs Mitglieder) für das Gesamtjahr 2021 respektive bis zum Ende des Arbeitsvertrags des entsprechenden Mitglieds.