Anhang zur konsolidierten Halbjahresrechnung
1 Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeine Informationen
Bystronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und in Zürich domiziliert. Die Namenaktien A sind an der SIX Swiss Exchange (Symbol: BYS) kotiert. Der Verwaltungsrat hat die konsolidierte Halbjahresrechnung 2024 am 18. Juli 2024 genehmigt.
Die Zahlen der konsolidierten Halbjahresrechnung sind nicht geprüft.
Rechnungslegung
Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Periode vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 und wurde in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» erstellt. Diese konsolidierte Halbjahresrechnung beinhaltet nicht alle Informationen und Offenlegungen, wie sie in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten sind und sollte deshalb im Zusammenhang mit der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2023 betrachtet werden. Die Rechnungslegungsgrundsätze der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2023 wurden unverändert angewandt.
Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
Am 1. Januar 2024 sind die Fachempfehlung «Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand» (FER 28) und der überarbeitete Standard «Swiss GAAP FER 30 – Konzernrechnung» (FER 30) in Kraft getreten. Der neue Standard FER 28 entspricht der bereits bei Bystronic angewandten Rechnungslegungspraxis und hat daher keinen Einfluss auf den Konzernabschluss. Die Anpassungen in FER 30 spezifizieren im Wesentlichen die Bilanzierung und Behandlung von schrittweisen Anteilserwerben, Goodwill und Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter. Gemäss der neuen Fachempfehlung sind bisher bei einer akquirierten Tochtergesellschaft nicht erfasste, für den Kontrollerwerb entscheidungsrelevante, immaterielle Vermögenswerte zu identifizieren und zu bilanzieren. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von FER 30 werden die neuen Bestimmungen zum Goodwill nicht retrospektiv umgesetzt. Es wurden keine weiteren Änderungen von Standards veröffentlicht.
Konsolidierung
Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzerngesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Halbjahresergebnis werden gesondert ausgewiesen. In der Berichts- sowie Vergleichsperiode bestanden keine Anteile der Minderheitsaktionäre. Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmenanteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.
Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Beim Verkauf oder bei der Liquidation von Gesellschaften wird ein mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert.
Wesentliche Einschätzungen des Managements
Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. In der konsolidierten Halbjahresrechnung wurden vom Management keine wesentlichen neuen Annahmen und Einschätzungen im Vergleich zur konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2023 getroffen.
2 Segmentinformationen: Auftragseingang/Nettoumsatz
Auftragseingang
Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufsvertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und das vom Kunden bestellte Produkt bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurde.
Mio. CHF |
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|||
Januar - Juni |
2024 |
|
2023 |
|
|
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|
|
EMEA |
151.6 |
|
198.4 |
|
Americas |
110.3 |
|
145.7 |
|
China |
25.1 |
|
33.5 |
|
APAC |
17.7 |
|
43.3 |
|
Total Auftragseingang |
304.7 |
|
420.9 |
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Nettoumsatz
Mio. CHF Januar – Juni 2024 |
Nettoumsatz Dritte |
|
Nettoumsatz zwischen Regionen |
|
Total Nettoumsatz |
|
|
|
|
|
|
|
|
EMEA |
150.8 |
|
72.5 |
|
223.3 |
|
Americas |
131.4 |
|
1.6 |
|
133.0 |
|
China |
27.9 |
|
16.0 |
|
43.9 |
|
APAC |
20.7 |
|
1.2 |
|
21.9 |
|
Eliminationen |
|
|
–91.3 |
|
–91.3 |
|
Total Nettoumsatz |
330.9 |
|
|
|
330.9 |
|
|
|
|
|
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|
Mio. CHF Januar – Juni 2023 |
Nettoumsatz Dritte |
|
Nettoumsatz zwischen Regionen |
|
Total Nettoumsatz |
|
|
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|
|
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|
EMEA |
235.8 |
|
105.4 |
|
341.3 |
|
Americas |
164.5 |
|
1.5 |
|
166.0 |
|
China |
34.5 |
|
26.2 |
|
60.8 |
|
APAC |
33.5 |
|
1.5 |
|
35.0 |
|
Eliminationen |
|
|
–134.7 |
|
–134.7 |
|
Total Nettoumsatz |
468.3 |
|
|
|
468.3 |
|
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Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:
- Beeinträchtigung von Verhandlungspositionen: Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen wären Rückschlüsse auf die Preisbildung möglich, was die Verhandlungsposition von Bystronic erheblich beeinträchtigen könnte.
- Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern: Die Mitbewerber von Bystronic weisen in der Regel keine Segmentinformationen und detaillierten Segmentergebnisse aus. Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen würden Bystronic Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Mitbewerbern erwachsen, da die Ergebnisse Rückschlüsse auf die Margen- und Kostensituationen pro Segment erlauben.
3 Änderungen im Konsolidierungskreis
Änderungen im Berichtsjahr
- keine
Änderungen im Vorjahr
- Per 1. Januar 2023 wurde die Conzzeta Management AG, Zürich (Schweiz) mit der Bystronic AG, Zürich (Schweiz) fusioniert.
4 Saisonalität
Die Aktivitäten von Bystronic unterliegen keinen wesentlichen saisonalen Schwankungen.
5 Dividende
An der Generalversammlung vom 17. April 2024 wurde eine Dividende von CHF 12.00 je Namenaktie A und CHF 2.40 je Namenaktie B beschlossen. Die Ausschüttung belief sich auf CHF 24.8 Mio.
6 Umrechnungskurse
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Stichtagskurs |
Durchschnittskurs |
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Währung |
|
Einheit |
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30.06.2024 |
|
31.12.2023 |
|
H1 2024 |
|
H1 2023 |
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|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
|
1 |
|
0.9604 |
|
0.9260 |
|
0.9590 |
|
0.9889 |
|
USD |
|
1 |
|
0.8979 |
|
0.8380 |
|
0.8847 |
|
0.9159 |
|
CNY |
|
100 |
|
12.3532 |
|
11.7948 |
|
12.2887 |
|
13.2524 |
|
|
|
|
|
|
|
|
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7 Ereignisse nach Bilanzstichtag
Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.