Halbjahresbericht 2025

Anhang zur konsolidierten Halbjahresrechnung

1 Grundsätze der Konzernrechnungslegung

Allgemeine Informationen

Bystronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und in Zürich domiziliert. Die Namen­aktien A sind an der SIX Swiss Exchange (Symbol: BYS) kotiert. Der Verwaltungsrat hat die konsolidierte Halbjahres­rechnung 2025 am 22. Juli 2025 genehmigt.

Die Zahlen der konsolidierten Halbjahresrechnung sind nicht geprüft.

Rechnungslegung

Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Periode vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 und wurde in Übereinstimmung mit den gesamten Fach­empfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» erstellt. Diese konsolidierte Halbjahresrechnung beinhaltet nicht alle Informationen und Offen­legungen, wie sie in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten sind und sollte deshalb im Zusammenhang mit der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2024 betrachtet werden. Die Rechnungslegungsgrundsätze der konsolidierten Jahres­rechnung per 31. Dezember 2024 wurden unverändert angewandt.

Konsolidierung

Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzern­gesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzern­gesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheits­aktionäre am Eigenkapital und am Halbjahresergebnis werden gesondert aus­gewiesen. In der Berichts- sowie Vergleichs­periode bestanden keine Anteile der Minderheits­aktionäre. Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmen­anteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfällig notwendiger Wert­berichtigungen bewertet.

Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Beim Verkauf oder bei der Liquidation von Gesellschaften wird ein mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert.

Wesentliche Einschätzungen des Managements

Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Halb­jahres­rechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die an­zu­wendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögens­werten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. Aufgrund der von den USA eingeführten Importzölle bestehen mögliche finanzielle Risiken. Eine verlässliche Schätzung des finanziellen Effekts ist derzeit nicht möglich. In der konsolidierten Halbjahresrechnung wurden vom Management keine wesentlichen neuen Annahmen und Ein­schätzungen im Vergleich zur konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2024 getroffen.

2 Segmentinformationen: Auftragseingang/Nettoumsatz

Auftragseingang

Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufs­vertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und das vom Kunden bestellte Produkt bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurde.

Mio. CHF

 

Januar - Juni

2025

 

2024

 

 

 

 

 

 

Systems

209.3

 

195.7

 

Service

100.1

 

109.0

 

Total Auftragseingang

309.4

 

304.7

 

 

 

 

 

 

Nettoumsatz

Mio. CHF

 

Januar - Juni

2025

 

2024

 

 

 

 

 

 

Systems

204.5

 

222.0

 

Service

100.1

 

108.9

 

Total Nettoumsatz

304.6

 

330.9

 

 

 

 

 

 

Die interne Berichterstattung wurde im Jahr 2025 an die neue divisionale Segmentierung Systems und Service angepasst.

Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:

3 Änderungen im Konsolidierungskreis

Änderungen im Berichtsjahr

Änderungen im Vorjahr

4 Saisonalität

Die Aktivitäten von Bystronic unterliegen keinen wesentlichen saisonalen Schwankungen.

5 Dividende

An der Generalversammlung vom 22. April 2025 wurde eine Dividende von CHF 4.00 je Namenaktie A und CHF 0.80 je Namenaktie B beschlossen. Die Ausschüttung belief sich auf CHF 8.3 Mio.

6 Umrechnungskurse

 

 

 

 

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

Währung

 

Einheit

 

30.06.2025

 

31.12.2024

 

H1 2025

 

H1 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

 

1

 

0.9359

 

0.9412

 

0.9427

 

0.9590

 

USD

 

1

 

0.7996

 

0.9060

 

0.8743

 

0.8847

 

CNY

 

100

 

11.1498

 

12.4115

 

12.0446

 

12.2887

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7 Ereignisse nach Bilanzstichtag

Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.

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