Anhang zur konsolidierten Halbjahresrechnung
1 Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeine Informationen
Bystronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht und in Zürich domiziliert. Die Namenaktien A sind an der SIX Swiss Exchange (Symbol: BYS) kotiert. Der Verwaltungsrat hat die konsolidierte Halbjahresrechnung 2025 am 22. Juli 2025 genehmigt.
Die Zahlen der konsolidierten Halbjahresrechnung sind nicht geprüft.
Rechnungslegung
Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Periode vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 und wurde in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER inklusive Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» erstellt. Diese konsolidierte Halbjahresrechnung beinhaltet nicht alle Informationen und Offenlegungen, wie sie in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten sind und sollte deshalb im Zusammenhang mit der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2024 betrachtet werden. Die Rechnungslegungsgrundsätze der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2024 wurden unverändert angewandt.
Konsolidierung
Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst die Bystronic AG sowie alle Konzerngesellschaften, an denen die Bystronic AG direkt oder indirekt mit über 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder sie auf andere Weise kontrolliert. Diese Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Die Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital und am Halbjahresergebnis werden gesondert ausgewiesen. In der Berichts- sowie Vergleichsperiode bestanden keine Anteile der Minderheitsaktionäre. Anteile an assoziierten Gesellschaften (Stimmenanteil von mindestens 20% bis unter 50%) werden zum anteiligen Eigenkapitalwert bewertet (Equity-Methode). Die übrigen Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.
Bei den erstmals in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden deren Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bewertet. Ein nach dieser Neubewertung entstehender Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme, Dekonsolidierungen zum Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Beim Verkauf oder bei der Liquidation von Gesellschaften wird ein mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill über die Erfolgsrechnung rezykliert.
Wesentliche Einschätzungen des Managements
Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie auf die in den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellung haben. Aufgrund der von den USA eingeführten Importzölle bestehen mögliche finanzielle Risiken. Eine verlässliche Schätzung des finanziellen Effekts ist derzeit nicht möglich. In der konsolidierten Halbjahresrechnung wurden vom Management keine wesentlichen neuen Annahmen und Einschätzungen im Vergleich zur konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2024 getroffen.
2 Segmentinformationen: Auftragseingang/Nettoumsatz
Auftragseingang
Der Auftragseingang ist eine wichtige Leistungskennzahl. Ein Auftragseingang wird erfasst, wenn ein Verkaufsvertrag unterzeichnet, eine erste Anzahlung geleistet und das vom Kunden bestellte Produkt bei den Produktionswerken in Auftrag gegeben wurde.
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Mio. CHF |
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Januar - Juni |
2025 |
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2024 |
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Systems |
209.3 |
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195.7 |
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Service |
100.1 |
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109.0 |
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Total Auftragseingang |
309.4 |
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304.7 |
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Nettoumsatz
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Mio. CHF |
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Januar - Juni |
2025 |
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2024 |
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Systems |
204.5 |
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222.0 |
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Service |
100.1 |
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108.9 |
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Total Nettoumsatz |
304.6 |
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330.9 |
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Die interne Berichterstattung wurde im Jahr 2025 an die neue divisionale Segmentierung Systems und Service angepasst.
Unter Bezugnahme auf die Fachempfehlung für kotierte Unternehmen (FER 31/8) zur Segmentberichterstattung verzichtet Bystronic im Interesse der Aktionäre auf den Ausweis von Segmentergebnissen aus folgenden Gründen:
- Beeinträchtigung von Verhandlungspositionen: Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen wären Rückschlüsse auf die Preisbildung möglich, was die Verhandlungsposition von Bystronic erheblich beeinträchtigen könnte.
- Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern: Die Mitbewerber von Bystronic weisen in der Regel keine Segmentinformationen und detaillierten Segmentergebnisse aus. Durch die Offenlegung von Segmentergebnissen würden Bystronic Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Mitbewerbern erwachsen, da die Ergebnisse Rückschlüsse auf die Margen- und Kostensituationen pro Segment erlauben.
3 Änderungen im Konsolidierungskreis
Änderungen im Berichtsjahr
- Am 4. Juni 2025 veräusserte Bystronic die Gesellschaft Bystronic Hungary Kft, Budaörs (Ungarn).
Änderungen im Vorjahr
- keine
4 Saisonalität
Die Aktivitäten von Bystronic unterliegen keinen wesentlichen saisonalen Schwankungen.
5 Dividende
An der Generalversammlung vom 22. April 2025 wurde eine Dividende von CHF 4.00 je Namenaktie A und CHF 0.80 je Namenaktie B beschlossen. Die Ausschüttung belief sich auf CHF 8.3 Mio.
6 Umrechnungskurse
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Stichtagskurs |
Durchschnittskurs |
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Währung |
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Einheit |
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30.06.2025 |
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31.12.2024 |
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H1 2025 |
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H1 2024 |
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|
EUR |
|
1 |
|
0.9359 |
|
0.9412 |
|
0.9427 |
|
0.9590 |
|
|
USD |
|
1 |
|
0.7996 |
|
0.9060 |
|
0.8743 |
|
0.8847 |
|
|
CNY |
|
100 |
|
11.1498 |
|
12.4115 |
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12.0446 |
|
12.2887 |
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7 Ereignisse nach Bilanzstichtag
Es bestehen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einer Anpassung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer Offenlegung bedürfen.